Zur Medieninformation des Verkehrsministers Meyer zur Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Klagen gegen die A 20 sagt der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Tietze:
Die Urteilsbegründung zeigt, dass es gravierende Planungsmängel - sowohl verkehrstechnischer als auch naturschutzfachlicher Art - gab. Jetzt geht es darum, fachlich und sachlich die gesetzlichen Anforderungen abzuarbeiten.
Für eine zuverlässige Prognose, wann mit dem Weiterbau begonnen werden kann und wann dieser fertiggestellt sein wird, ist es noch zu früh. Die Forderung, Bauabschnitte vorzuziehen, ist eher blinder Aktionismus.
Lieber gründlich arbeiten als nochmal von vorne anfangen. Erst wenn der eine Abschnitt feststeht, können die anschließenden Abschnitte geplant werden.
Fraktion SH



