Mit den Programmen des Bundes und der Länder zur Städtebauförderung helfen wir Städten bei der Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen. Dazu gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz, die durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt werden. Die Bundesfinanzhilfen werden den Ländern auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung (VV Städtebauförderung) zur Verfügung gestellt.
Innenstädten und Ortszentren werden in ihrer städtebaulichen Funktion gestärkt, aber auch Gebiete, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten gekennzeichnet sind, zum Beispiel ehemalige Industrie-, Konversions- oder auch Bahnflächen. Wir unterstützen auch zur Abwendung sozialer Missstände.
Kursorisch seien nur aufgeführt die Programme:
- Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
- Städtebaulicher Denkmalschutz
- Kleinere Städte und Gemeinden
- Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Der Bundesgesetzgeber hat die Städtebauförderung als Gemeinschaftsfinanzierung von Bund, Ländern und Gemeinden gesetzlich verankert und als Daueraufgabe bestätigt (§§ 164a und 164b Baugesetzbuch).
Folgt man dem CDU-Antrag in seinen Formulierungen, dann verraten wir wieder einmal die Kommunen. Das Ministerium solle nur Aufsicht üben und sonst gar nichts. Als wollte die Landesregierung die Planungshoheit der Kommunen in Frage stellen und das Verfassungsrecht auf Selbstverwaltung nach Artikel 28 GG angreifen. Das kann die Koalition nicht auf sich sitzen lassen.
Die CDU greift entschieden daneben. Das widerspricht auch dem gesetzlichen Auftrag. Diese versteckten Vorwürfe darf die Koalition so nicht stehen lassen. Selbstverständlich werden die Programme ausgestaltet. Das Ministerium berät und kontrolliert auch die Umsetzung der Programme.
Aber allein aus der Finanzierung durch Bund, Land und Kommunen ergibt sich schon eine Kooperationsnotwendigkeit, die auch tatsächlich aktiv gelebt wird.
Die Verzinsung von nicht fristgerecht verwendeten Mitteln, die Prüfung unter anderem der Förderwürdigkeit ergibt sich aus dem Rechtsrahmen und den Vorschriften der Haushaltsordnung.
Damit erhalten die Kommunen in der Mittelverwendung auch Rechtssicherheit.
Sie erhalten mit der Beratung auch in der Gestaltung Anregungen und Kenntnis der Grenzen. Auch der Bund selbst führt zahlreiche Veranstaltungen, Seminare und Beratungen durch. Das ist auch dem Umfang der Mittel und der Komplexität ihrer Verwendung geschuldet.
Das macht Sinn und behindert nicht die Kommunen, sondern unterstützt sie.
Der CDU-Antrag ist deswegen überflüssig und falsch.
Nörgelopposition nervt auf der einen Seite, beruhigt auf der anderen Seite aber auch - mehr können sie nicht, weil sie nicht mehr haben.
Fraktion SH


