TOP 22 – Zukunftsperspektiven für den Wohnungsbau in Schleswig-Holstein
Dazu sagt der wohnungsbaupolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
Detlef Matthiessen:
Der Wohnungsbau in Schleswig-Holstein soll eine Perspektive haben. Das ist das Ziel des Antrages der CDU. Dieses Ziel finden wir gut. Genau deshalb hat die Küstenkoalition zu Beginn der Legislaturperiode ihre Offensive für bezahlbaren Wohnraum gestartet. 150 Millionen Euro sind inzwischen über die Investitionsbank investiert worden. Die Gelder landen dort, wo der größte Bedarf ist. Neun von zehn öffentlich geförderten Wohnungen entstehen in direkter Nähe zur Hamburger Landesgrenze, in Kiel, in Lübeck und auf Sylt.
Die CDU benennt Punkte, die für eine Zukunftsperspektive entscheidend sind:
1. Wohneigentum soll erleichtert werden: in Ordnung, Eigentum kann ein sinnvoller Baustein sein. Deshalb ist Wohneigentum für einkommensschwache Familien auch Bestandteil des Wohnraumförderprogramms. Eigentum allein ist aber kein Allheilmittel. Die Menschen brauchen in erster Line bezahlbaren Mietwohnraum.
2. Nachverdichtung: da spricht die CDU mit Grüner Seele. Wir finden es problematisch als einzigen Ansatz immer neue Flächen außerhalb als Bauland auszuweisen und zu versiegeln. Es macht sehr viel Sinn, Baulücken in städtischen Raum mit innovativen Ideen zu überplanen und mit intelligenten Konzepten für den Wohnungsbau zu nutzen.
3. Denkmalschutz ist wichtig: und Eigentum verpflichtet. Was einmal als Kulturgut verloren ist, kann kaum wieder hergestellt werden. Ein verwaltungsarmes Verfahren war und ist das Ziel der Denkmalschutznovelle von Anke Spoorendonk. Das ist der richtige Weg. Genau so richtig ist es, dass Denkmalschutz immer nur gemeinsam mit den EigentümerInnen durchgesetzt werden kann, nicht gegen sie. Auch das ist Ziel des Gesetzes.
4. Genehmigungsverfahren müssen zügig abgewickelt werden: dass das nicht immer der Fall ist, wissen wir nicht erst seit Baumann und Clausen. Wer was im Bauamt macht oder nicht macht, ist manchmal ein Rätsel. Die zentrale Ressource ist das Personal: Zu wenig und manchmal zu wenig kompetent. Das hat auch mit dem enormen Spardruck der öffentlichen Hand zu tun. Hier stehen allerdings die Kommunen in der Verantwortung, nicht das Land.
5. Baukostensteigerungen begrenzen: wer möchte das nicht? Kaum ein Bauprojekt, das am Ende nicht mehr kostet als im Bauplan vorgesehen. Die CDU will, dass nur Anforderungen gestellt werden, die klare Ziele erfüllen und wirtschaftlich Sinn machen. Dies trifft ganz eindeutig auf energetische Maßnahmen zu. Fenster und Dämmung nach KfW-Standards oder ein Passivhaus rentieren sich durch Energieersparnis schnell. Das nützt allen!
6. Städtebaufördermittel sollten effektiv genutzt werden: das ist selbstverständlich. Aber nur dort, wo Planung, Entscheidung und Umsetzung in einer Hand liegen, ist das auch einfach. Die Städtebauförderung ist aber ein wenig komplexer. Viele AkteurIennen müssen an einen Tisch geholt werden. Es dauert, um einen gemeinsamen Plan zu entwickeln und noch länger ihn umzusetzen. Dass gute Ansätze zuweilen keine Realität werden, kommt vor. Land, Kommunen, Wohnungsbauunternehmen, private EigentümerInnen und viele andere müssen weiter gemeinsam an tragfähigen Konzepten arbeiten.
7. Kostensteigerungen sollen verhindert oder zumindest begrenzt werden: unbedingt. Mietnebenkosten sind zur zweiten Miete geworden und die steigt und steigt. Das ist für die MieterInnen kaum zu bezahlen. Daran sind aber nicht die regenerativen Energien schuld. Es liegt u.a. am falschen Verbrauchsverhalten, an wenig energieeffizienten Geräten, an fehlender Dämmung, an unverschämten Gewinnmargen von EnergieerzeugerInnen und an einer viel zu zögerlichen Energiewende.
8. Keine bürokratischen Hürden schaffen: das wollen auch wir nicht. Hedgefonds und „Heuschrecken“, die ihre Immobilien verkommen lassen und mit ihnen auf Kosten der MieterInnen als reine Geldanlage jonglieren, verstoßen gegen das Grundgesetz. Das ist nicht akzeptabel. Dem muss ein Riegel vorgeschoben werden! Ein Wohnraumaufsichtsgesetz ist keine unnötige Bürokratie, sondern ein Instrument, um MieterInnen zu schützen und das Grundgesetz durchzusetzen.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, wir sind bei den Zielen gar nicht weit voneinander entfernt. Ich freue mich auf die weitere Beratung in den Fachausschüssen.
Fraktion SH


