Zum Vorschlag des Geschäftsführers des Gemeindetags Schleswig-Holstein, Jörg Bülow, sagt die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Anke Erdmann:
Der Schülerrückgang im ländlichen Raum stellt viele Schulträger vor Herausforderungen. Die Einschränkung des Elternwahlrechtes bedeutet zwar mehr Planbarkeit für die Schulträger, für viele Familien wäre das aber ein harter Rückschritt. Darum ist klar: Für uns Grüne kommt die Abschaffung oder eine weitere Einschränkung des Elternwahlrechtes beim Schulstandort nicht in die Tüte.
Ich weiß aus meiner Zeit als Kieler Ratsfrau, dass mehr Planungssicherheit für Schulträger, z.B. mit Blick auf Investitionen in einen Schulstandort, natürlich erfreulich wäre. Aber dass Eltern im Grundsatz zum Beispiel selber wählen, welche Grundschule am besten zu den eigenen Kindern passt, daran wird nicht gedreht. Mittlerweile gibt es viele Schulkonzepte, auch die Frage der Nachmittagsbetreuung ist oft von Standort zu Standort anders gelöst. Außerdem führen schon heute Kapazitätsgrenzen von Schulen sowie die eingeschränkte Übernahme der Schülerbeförderungskosten dazu, dass das Wahlrecht ohnehin mit Einschränkung gilt.
Natürlich belebt Konkurrenz das Geschäft. Das Abwerben von Schülerinnen und Schülern ist aber dann kritisch zu sehen, wenn man sich untereinander, z.B. durch einseitige Fahrdienste etc., Schülerinnen und Schüler abjagt und unter dem Strich knappe Mittel in einem unkoordinierten Wettbewerb nicht sinnvoll ankommen. Die Schulentwicklungsplanung auf Kreisebene ist der Ort, um die gesamte Schullandschaft im Blick zu haben, dort müssen solche Debatten geführt werden. Eine Selbstverpflichtung der Schulträger untereinander, welche Spielregeln man bei sinkender Schülerzahl gemeinsam einhalten will, ist wichtig. Der von mir eingebrachte Vorschlag für einen Ehren-Kodex, traf in einer Veranstaltung der Akademie für ländliche Räume am 25. März in Rendsburg bei den Schulträgern allerdings auf ein geteiltes Echo. Anders wird es aber nicht gehen.
Auf der Landesebene ist die Flexibilisierung bei der Mindestgrößte von Minischulstandorten ein wichtiger Schritt: Es geht dann nicht mehr darum, ob bei einem Kind mehr oder weniger eine Schule geschlossen wird. Schulen und Familien sind weniger Spekulationen ausgesetzt und Schließungen von heute auf morgen, weil ein oder zwei Kinder fehlen, sind damit ausgeschlossen.
Fraktion SH


