Es gilt das gesprochene Wort.
TOP 12 - Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)
Dazu sagt die Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ines Strehlau:
Die Diskussion um die Errichtung eines Schleswig-Holsteinischen Instituts für Berufliche Bildung, kurz SHIBB, hat begonnen, als der betriebliche Teil der beruflichen Bildung noch im Wirtschaftsministerium und nicht im Bildungsministerium angesiedelt war.
Der Anlass darüber nachzudenken, war der manchmal holprige Abstimmungsprozess zwischen den verschiedenen Ministerien bei der Erarbeitung eines Konzeptes für den Übergang von der Schule in den Beruf.
Es schien schwierig zu sein, ein gemeinsames Konzept zu entwickeln, weil jedes Ministerium aus einem unterschiedlichen Blickwinkel auf das Thema schaute und den eigenen Schwerpunkt umsetzen wollte.
Ich war selbst überrascht, welche Dynamik das SHIBB dann bekommen hat, nachdem ich im Sommer 2014 das Papier dazu geschrieben hatte - sowohl bei den beruflichen Schulen als auch der Wirtschaft, dem Deutsche Gewerkschaftsbund und den Weiterbildungsinstitutionen.
Es scheint, bei allen AkteurInnen in dem Bereich ein großes Bedürfnis nach Veränderung zu geben. Das müssen wir als Politik ernst nehmen. Und das tun wir!
Die Vorteile eines eigenen Instituts für die berufliche Bildung liegen für uns auf der Hand: Das SHIBB wird die fachliche Kompetenz aus verschiedenen Ministerien bündeln. Auch personelle Vertretungen sind dadurch besser möglich.
Das Landesseminar für berufliche Bildung, das für die 2. Phase der Lehrkräftebildung und die Fort- und Weiterbildung zuständig ist, kann in einem SHIBB effektiver die Entwicklungen im Bereich der beruflichen Bildung begleiten und unterstützen.
Die Ausbildungsordnungen und die Anpassung der Ausbildungsgänge an den Bedarf können leichter aufeinander abgestimmt werden. In einem ersten Schritt gilt das für die Ausbildungsgänge, die im Bildungsministerium angesiedelt sind. Weitere Schritte sollten unserer Ansicht nach folgen: Die Integration der Ausbildung der Landwirte aus dem Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in das Schleswig-Holsteinischen Instituts für Berufliche Bildung.
Ebenso die Ausbildungsgänge im Pflege- und Gesundheitsbereich. Die Zuständigkeit liegt zurzeit im Bildungs- und im Sozialministerium. Einige Ausbildungen fallen also nicht unter das Schulgesetz und so können zum Beispiel Jugendliche, die eine Ausbildung zur KrankenpflegerIn machen, nicht gleichzeitig einen höheren Schulabschluss erlangen.
Auch der auf verschiedene Ministerien aufgeteilte Bereich der Weiterbildung sollte ins SHIBB integriert werden.
Es wird die Aufgabe der nächsten Landesregierung sein, das SHIBB zu komplettieren. Je mehr Bereiche dort angesiedelt sind, desto effektiver kann es arbeiten.
Den Übergang von der Schule in den Beruf deutlich verbessern und die Zahl von jährlich 7000 Jugendlichen im Übergangsbereich senken. Außerdem die Ausbildungsgänge und –kapazitäten erfassen und koordinieren, um ein gutes Angebot an Ausbildungsgängen zu erhalten. Darin liegen die zentralen Chancen des SHIBB.
Wir wollen auch die SozialpartnerInnen mit ins Boot holen, weil wir sie dann in eine Verantwortungsgemeinschaft einbinden. Dies ist ein wichtiger Baustein zur Stärkung der beruflichen Bildung!
Das SHIBB soll deshalb ein beratendes Kuratorium haben, in dem sie vertreten sind. Gemeinsam können dann die besten Angebote für die Jugendlichen auf dem Weg von der Schule in den Beruf und auch bei Weiterbildungen entwickelt werden.
Die Entscheidungsgewalt bleibt aber im Bildungsministerium. Das SHIBB soll kein frei schwebendes Institut neben dem Ministerium sein, sondern wie eine Abteilung der Hausspitze des Ministeriums untergeordnet sein.
Ich freue mich sehr, dass Britta Ernst nach ihrem Amtsantritt die positive Stimmung zum SHIBB aufgenommen hat, eine – wirklich gut besuchte – Fachkonferenz durchgeführt hat und anschließend auch das Gutachten zur Rechtsform und Organisationsstruktur in Auftrag gegeben hat.
Dabei hat die Ministerin die FachsprecherInnen aller Fraktionen mit Informationen auf dem Laufenden gehalten. Vielen Dank dafür!
Es ist nun an der Zeit – aufbauend auf diesem Gutachten – den nächsten Schritt zu gehen: Mit unserem Antrag beauftragen wir deshalb die Landesregierung mit der Konzipierung eines Errichtungszeitplans für das SHIBB.
Auch die erforderlichen gesetzlichen Änderungen soll die Landesregierung nun vorbereiten, damit nach der Landtagswahl – mit dem Neuzuschnitt der Ministerien – das SHIBB eingerichtet werden kann.
Wir werden als Koalitionsfraktionen für den Haushalt 2017 zwei Personalstellen in den Haushalt einstellen, um das SHIBB auch personell gut an den Start zu bringen. Auch wenn die CDU und die FDP nicht auf unseren Antrag mit draufgehen wollten, hoffe ich doch auf eine breite Zustimmung zu diesem Antrag.
Fraktion SH



