Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 11 – Gesetzentwurf zur Änderung des Hochschulgesetzes und anderer hochschulrechtlicher Vorschriften
Dazu sagt der hochschulpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Rasmus Andresen:
Herr Präsident, meine Damen und Herren,
"Wir erkennen die aus einer Reihe von Faktoren resultierende Unterfinanzierung der Hochschulen an. Unser Ziel ist es, diese schrittweise abzubauen."
Dieser Satz steht in unserem Koalitionsvertrag. Und Heute können wir alle feststellen, wir haben Wort gehalten. Und das Lob aus den Hochschulen ließ nicht lange auf sich warten.
Von einem "historischen Schritt" spricht der Präsident der Kieler Universität Prof. Kipp,
"der Beschluss ist eine Investition in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes", sagt Flensburgs Universitätspräsident Werner Reinhart und die Studierenden loben unseren Beschluss, der angesichts der angespannten Haushaltslage den Fokus auf die Grundfinanzierung der Hochschulen gelegt hat.
Der Beschluss ist ein Erfolg aller, die sich für unseren Wissenschaftsstandort in den letzten Jahren eingesetzt haben. Studierende, Hochschulpräsidien und das Personal.
Während wir vor Jahren gemeinsam gegen die Schließung von Studiengängen unter schwarz-gelb kämpfen mussten, war der Kampf für eine bessere Grundfinanzierung positiver und nach vorne gerichteter. Aber nicht weniger erfolgreich:
10 Millionen Euro im Haushalt für 2016 aufwachsend auf 25 Millionen Euro jährlich ab 2019.
Hinzu kommen 30 Millionen für den Hochschulpakt und die Zusage, dass egal was im Bund passiert, wir als Land diese Mittel ab 2022 zur Verfügung stellen. So viel wie niemals zuvor.
Warum ist das wichtig? Wir wollen mehr Internationalisierung unserer Hochschulen, eine bessere Betreuungsrelation und vor allem: Gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen.
Am Freitag war ich mit meiner Kollegin Marlies Fritzen an der Musikhochschule Lübeck. Uns wurde eindrücklich berichtet, dass über 60% der Lehraufträge an der Musikhochschule über Zeitverträge vergeben werden.
Viele davon mit einer Laufzeit von nur 6 Monaten. Immer mehr junge Wissenschaftler sitzen auf Zeitverträgen, die eine verlässliche Zukunftsplanung inklusive Familienleben unmöglich machen.
Sich als junger Mensch für eine Wissenschaftslaufbahn zu entscheiden, ist mit erheblichen Konsequenzen verbunden. Es ist deshalb wichtig, dass die Stärkung der Grundhaushalte auch für die Entfristung von Arbeitsverhältnissen genutzt wird.
Es ist gut, dass die Grundlagen für gute Arbeit im Hochschulgesetz gelegt wurden. Bei dieser Frage geht es um nicht weniger als die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes.
Es ist geradezu lächerlich, wenn der Kollege Kubicki gestern unsere Beschlüsse aus dem Koalitionsausschuss für ihre fehlende Ertragsfähigkeit kritisiert. Gute Wissenschaft ist ein Standortvorteil, auch wenn das in der älteren Generation der FDP nicht jeder verstanden hat.
Leider blockiert die CDU in Berlin eine umfassende Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Dort müssten die Rahmenbedingungen für gute Arbeit in der Wissenschaft gelegt werden. Wir fordern deshalb, dass Mindestvertragslaufzeiten für befristete Verträge eingeführt werden und Kettenbefristungen ein Ende finden. Wir brauchen Dauerstellen für Daueraufgaben.
Da, wo das Land finanzielle und gesetzliche Perspektiven für viele hunderte Wissenschaftler schafft, darf Berlin nicht kneifen. Herr Kollege Dornquast, nutzen Sie doch mal ihren Einfluss in Berlin, anstatt hier aus der 3. Reihe ideenlos rumzunölen.
Wie Ernst Sie es meinen, können Sie gleich beweisen.
Stimmen Sie unserem Antrag zu den Bundesratsinitiativen für Mindeststandards im Wissenschaftszeitvertragsgesetz und für einen weiteren Hochschulpakt zu.
Meine Damen und Herren,
Wir Grüne freuen uns über mehr Autonomie beim Bau. Wir lösen ein, was wir im Koalitionsvertrag versprochen haben, und wollen mit der Neufassung von §9 mit den Hochschulen mehr Freiheiten beim Bau erproben.
Wir werden im Rahmen der Anhörung über die genaue Ausgestaltung mit den Hochschulen diskutieren. Ich freue mich drauf. Auch beim Personal können wir uns für die Hochschulen mehr Freiheiten vorstellen. Wer mehr Freiheiten vom Land bekommt, muss seine Strukturen nach innen allerdings weiter demokratisieren.
Bei der Demokratisierung der Hochschulen muss im Gesetzentwurf deutlich nachgebessert werden! Wir wollen die Kompetenzen der gewählten Hochschulgremien erweitern und wir wollen Studierende und Personalvertretungen in den Gremien stärken. Studierende und Personal sind die größten Mitgliedergruppen an den Hochschulen. Sie müssen allein deshalb stärker in den Gremien vertreten sein.
Hochschulen sind, das haben alle Hochschuldebatten im Land gezeigt, vor allem dann stark, wenn alle Mitgliedergruppen an einem Strang ziehen.
Die alten Fronten zwischen Professoren, Personal und Studierenden, die es in den 70ern noch gegeben hat, existieren so nicht mehr. Viele Professoren sind deutlich progressiver als manch ein Studierender der sich im RCDS engagiert.
Die alten Mehrheitsverhältnisse zu schützen, weil die Gruppe der Professoren nicht überstimmt werden darf, ist deshalb inhaltlich überholt und fernab von jeglicher Gremienrealität an unseren Hochschulen.
Wir Grüne versprechen, dass wir in das Hochschulgesetz eine Regelung aufnehmen werden, die paritätische Mitbestimmung, so gut es geht, sicherstellt.
Liebe Studierendenvertretungen und Personalräte,
wir werden das gemeinsam hinbekommen. Da bin ich mir sicher. Unsere Hochschulen haben sich in den letzten Jahren stark verändert. BildungsaufsteigerInnen, Menschen mit Migrationshintergrund, Geflüchtete in der Nachbarschaft, Menschen mit unterschiedlicher sexueller Orientierung. Unsere Hochschulen werden bunter.
Es ist deshalb richtig, dass im neuen Hochschulgesetz eine Diversitybeauftragte verankert wird. Diese Beauftragtenstelle soll die neue Vielfalt koordinieren und Ansprechpartner für besondere Bedürfnisse sein, die daraus entstehen können.
Um mehr Vielfalt zu erreichen, wollen wir auch die Gleichstellungsbeauftragten stärken. Wir unterstützen, dass ihre Stelle zukünftig nach einmaliger Wiederwahl entfristet werden kann und dass ihr Widerspruchsrecht in Gremien über das Hochschulgesetz abgesichert werden soll.
Mehr Vielfalt bedeutet für uns auch die Stärkung der Fachhochschulen. Wir freuen uns, dass unsere Fachhochschulen ein großes Stück von der Hochschulfinanzierung abbekommen.
Durch gemeinsame Promotionskollegs mit den Universitäten wird auch deutlich, dass an Fachhochschulen auch gute Forschung zum Alltag gehört. Dies entspricht der durch den Wissenschaftsrat bundesweit angestoßenen Diskussion um die Rolle unserer unterschiedlichen Hochschultypen und deren engere Verzahnung.
Wir Grüne freuen uns, dass mit Ethikkommissionen ein Raum geschaffen wird, in dem hochschulintern über ethische Grenzen und gesellschaftlicher Verantwortung von Forschungsprojekten diskutiert werden kann.
Dies gilt beispielsweise für Tierversuche oder Rüstungsforschung.
Die Hochschulen sind frei in der Ausgestaltung der Debatte, aber mit dem Gesetz formulieren wir den Anspruch, diese Diskussion zu führen.
Auch in diesem Punkt wird ein Unterschied zur CDU deutlich.
Sie wollen weder mehr Mitbestimmung für unsere Hochschulen, noch Diskursgremium, in dem kontroverse Fragen um ethische Grenzen von Forschung geführt werden.
Was ist das eigentlich für ein altbackenes Bild von Wissenschaft und Hochschule, Herr Kollege Dornquast? Der Entwurf des Hochschulgesetzes ist über zwei Jahre mit Hochschulkonferenzen und vielen Gesprächen mit allen Mitgliedergruppen der Hochschulen intensiv vorbereitet worden.
Wir danken Staatssekretär Rolf Fischer und Ministerin Kristin Alheit anders als viele CDU-Vorgänger ein offenes Ohr für alle Gruppen an den Hochschulen zu haben.
Es macht hochschulpolitisch einen großen Unterschied, wer die Mehrheit in diesem Haus hat. Dies wird in diesen Tagen so deutlich wie selten zuvor.
Wir Grüne freuen uns auf die parlamentarische Beratung.
Vielen Dank.
Fraktion SH


