Kleine Grundschulstandorte im ländlichen Raum

Zu der Diskussion um die kleinen Grundschulstandorte im ländlichen Raum sagt die schulpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Anke Erdmann:

Die Opposition regt sich über die Umsetzung eines Gesetzes auf, das noch gar nicht in Kraft getreten ist. Die im Gesetz verankerte Experimentierklausel für kleine Grundschulstandorte ist im aktuellen Schulgesetz gar nicht vorgesehen, deshalb haben wir sie ins neue Schulgesetz aufgenommen, das ab dem 1.8.2014 gilt.

Sinn und Zweck der Experimentierklausel ist, dass wir den ländlichen Gebieten mehr Möglichkeiten geben, Schulen im Dorf zu lassen. Ländliche Schulstandorte sind oft der Lebensnerv im Ort. Einigkeit besteht aber sicher auch darin, dass nicht alle kleinen Schulstandorte erhalten werden können. Das glaubt noch nicht mal die Opposition!

Wir gehen davon aus, dass vom Ministerium innovative Konzepte, die aufkommensneutral für das Land sind und vor allem gute Qualität für die Kinder sicherstellen, wohlwollend geprüft werden. Es ist besser, wenn die Schulträger Geld in Pädagogik statt in Busse investieren. Die Lehrerzuweisungen für Kinder werden pro Kopf erteilt. Darum kann der Erhalt kleiner Außenstellen mit aufkommensneutralen Konzepten auch nicht teurer werden – wie mitunter gerne angeführt wird.

Neben der Experimentierklausel stehen erstmals auch ELER-Mittel aus dem ländlichen Raum zur Verfügung. Beides ist weitaus mehr als Frau Franzen und Frau Klahn mit Ihren Fraktionen für die Schulen im ländlichen Raum erreicht haben. Vielleicht haben die beiden Damen vergessen, dass die Carstensen Regierung an den Stabilitätsrat gemeldet hat, Jahr für Jahr könnten 50 Stellen gestrichen werden, weil „Schul- und Klassengrößen optimiert“ werden sollten. Das bedeutet nichts anderes als größere Klassen und größere Schulstandorte.

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