Schleswig-Holstein erhält ein moderneres und demokratischeres Hochschulgesetz

Kai Vogel, Rasmus Andresen, Jette Waldinger-Thiering:

Zur heutigen Verabschiedung der Änderungsanträge zum Regierungsentwurf des neuen Hochschulgesetzes im Bildungsausschuss erklären Kai Vogel, stellvertretender bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rasmus Andresen, hochschulpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, und Jette Waldinger-Thiering, bildungspolitische Sprecherin des SSW im Landtag:

Eigenverantwortung der Hochschulen, Mitbestimmung und bessere Studierbarkeit sind die Eckpfeiler der Hochschulgesetznovelle. Die vor einigen Jahren eingeführten Hochschulräte leisten einen wichtigen Beitrag, indem sie ihre Hochschulen durch den Blickwinkel von außen beraten, aber strategische Entscheidungen müssen von den Organen der Hochschulselbstverwaltung getroffen werden.

Forschung soll transparenter werden. Dazu können die Hochschulen eine freiwillige Zivilklausel einführen. Die Ethik-Kommissionen können künftig drittmittelfinanzierte Forschungsprojekte daraufhin unter die Lupe nehmen, ob sie gegen allgemeine ethische Grundsätze verstoßen.

Kai Vogel: „Hochschulen sind gesellschaftliche Einrichtungen, die von den Steuerzahlern finanziert werden. Wir streben deshalb an, dass sie sich weiter als bisher gegenüber der Gesellschaft öffnen und dass nur noch das hinter verschlossener Tür entschieden wird, was unverzichtbar ist.“

Rasmus Andresen: „Wir wollen mehr Entscheidungsrechte für die Gruppen an den Hochschulen, die die große Mehrzahl der Hochschulangehörigen stellen. Hier gibt es Grenzen, die durch Grundgesetz und höchstrichterliche Rechtsprechung gesetzt werden. Mit der Einführung eines erweiterten Senats stellen wir sicher, dass Entscheidungen, die nicht unter die Privilegierung von Forschung und Lehre fallen, in der Parität der Gruppen getroffen werden. Unsere Hochschulen werden demokratischer; das ist ein großer Erfolg.“

Jette Waldinger-Thiering: „Die Bologna-Reformen haben das Studium verändert. Gleichzeitig haben viele Studierende durch Erwerbstätigkeit oder familiäre Verpflichtungen eine andere Lebensorganisation, als dies früher der Fall war. Das klassische „Ersitzen“ von Veranstaltungsscheinen ergibt heute keinen Sinn mehr. Die Studienleistung wird in erster Linie durch Prüfungsergebnisse und eigenständige Beiträge dokumentiert. Deswegen wird es in Zukunft keine uneingeschränkte Anwesenheitspflicht mehr bei Vorlesungen und Seminaren geben, wohl aber bei anderen Lehrveranstaltungen, die für den Studienerfolg unerlässlich sind.“

Die Bildungspolitikerinnen und -politiker der Koalitionsparteien würdigten den breiten Dialogprozess, der sich über das gesamte Jahr 2015 erstreckt hat. Sie wiesen die Kritik der Opposition zurück, die ein erneutes Anhörungsverfahren zu den Änderungsanträgen für erforderlich gehalten hatte; die von der Koalitionsmehrheit beschlossenen Änderungen sind vielmehr Ergebnis der schriftlichen und mündlichen Anhörung des Bildungsausschusses. Sie äußerten die Erwartung, dass sich die Reform des schleswig-holsteinischen Hochschulrechts als praxisgerecht erweisen wird.

 

Thema: 

AbgeordneteR: 

kein Egebniss

Grüne Partei SH
Anträge in Leichter Sprache
Parteiratsbericht der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen
FördeWind 2022/1 -> Hier klicken