Schulgesetz: Placebo-Vorschlag der FDP

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 21 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des SH Schulgesetzes vom 24. Januar 2007

Dazu sagt die schulpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Anke Erdmann:

Unsere Schulen haben Aufholbedarf was die digitale Ausstattung angeht – kein Zweifel. Darum wäre es auch gut, wenn die Ankündigung von Frau Wanka, dass in den kommenden fünf Jahren fünf Milliarden Euro vom Bund in die IT-Modernisierung der Schulen gehen sollen, langsam konkretere Formen annehmen würde.

Klar ist aber auch, dass es nicht nur um eine moderne Ausstattung und einen schnellen Netzzugang gehen kann. Auch die Lehrerfortbildung ist es nicht alleine. Neben dem klassischen Hausmeister brauchen unsere Schulen einen Hausmeister 2.0, der sich um die digitale Infrastruktur kümmert. Einige Schulträger sorgen bereits für den Support, aber in zu vielen Schulen sind es noch engagierte Lehrkräfte und SchülerInnen, die das System nebenbei am Laufen halten.

Es ist gut, wenn die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände auf Initiative von Ministerin Ernst nach Lösungen suchen, wie künftig die Aufgaben aufgeteilt werden sollen. Der Grundgedanke bei der Kostenteilung ist: Das Land zahlt die Lehrkräfte, die Kommunen die Ausstattung der Schulen.

Nun haben sich die Schule und die Gesellschaft aber so sehr geändert, dass sich eine klare Trennung mittlerweile in vielen Bereichen als nicht mehr zeitgemäß erweist. Beispiele dafür sind der Ganztag, die Inklusion an Schulen und eben auch die Digitalisierung.

Hier eine neue Aufgabenteilung zu finden, die Entwicklungen im Sinne der Schulen und Kinder fördert und dabei fair und vor allem auch machbar für Schulträger und Land ist – das muss das Ziel sein. Ohne Verhandlungen und eine Teilneuordnung der Aufgaben in diesen Bereichen geht das nicht.

Die FDP macht leider nur einen Placebo-Vorschlag: Die Schulträger sollen digitale Endgeräte zahlen, die „verpflichtend im Unterricht“ eingesetzt werden. Kosten? Sind der FDP egal. Die Schulträger sollen mal machen, bei der Ausstattung handele es sich ja nicht um eine neue Aufgabe, behaupten sie. Eine Kostenschätzung wird gar nicht erst vorgenommen. Es reicht aber nicht, wenn die FDP die Realität verweigert, die Arme verschränkt und behauptet: „Konnexität entsteht hier eben nicht, weil wir das nicht wollen!“

Und in der Praxis: Schwer vorstellbar, dass eine Schulkonferenz die Einrichtung von vier Tablet-Klassen beschließt und der Schulträger zahlen muss, ob er will oder nicht. Schulkonferenzen können ja nur Beschlüsse treffen, die ihren eigenen Haushaltsrahmen nicht überschreiten. Den Budgetrahmen steckt aber – na, wer? Genau: Der Schulträger!

Es wird also darauf hinauslaufen, dass der Schulträger entscheidet, ob „die Endgeräte verpflichtend im Unterricht eingesetzt werden“, wie es im Gesetzestext formuliert wird. Dann ändert der Entwurf aber nur etwas auf dem Papier, in den Klassenzimmern wird sich aber nichts ändern. Beitrag zur Lösung: Null Komma Null!

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