Unsere Änderungen können niemand überraschen, der in den letzten Jahren Teil des Dialogs war

Zu der aufkommenden Debatte zum Hochschulgesetz erklärt der hochschulpolitische Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Rasmus Andresen:

Wir Grüne sind überrascht darüber, dass der Hauptvorwurf gegen unsere Änderungsvorschläge zum Hochschulgesetz ist, dass diese Änderungen nie beraten worden sind. Alle Änderungsvorschläge sind in den letzten Jahren entweder auf Hochschulkonferenzen oder in der parlamentarischen Beratung Gegenstand von Debatten gewesen.

Wesentliche Änderung ist, den Studierenden und dem Personal mehr Mitbestimmungsrechte zu geben. Dieses Ziel ist bereits im Koalitionsvertrag vereinbart worden und die Koalitionsfraktionen haben in den parlamentarischen Debatten und der mündlichen Anhörung immer deutlich gemacht, dass wir weitere Schritte Richtung paritätische Mitbestimmung gehen wollen. Wen dies nun überrascht, der hat einen Teil der Debatte ignoriert oder gedacht, dass wir unseren Worten keine Taten folgen lassen.

Auch der Vorschlag, die Anwesenheitspflicht weitestgehend abzuschaffen, wie dies etwa in Nordrhein-Westfalen ohne Probleme im Hochschulgesetz verankert ist, lag als Vorschlag der Studierenden in der Anhörung vor. Ein Aufschrei ist zu dem Zeitpunkt allerdings ausgeblieben. Wir nehmen auch weitere Anregungen aus der parlamentarischen Anhörung auf, so zum Beispiel bei der Öffentlichkeit von Sitzungen, der Hauptamtlichkeit von Diversity-Beauftragten oder der Konkretisierung des Arbeitsfeldes der Ethikkommission. Wir greifen bei der gesetzlichen Ausgestaltung überwiegend auf Formulierungen zurück, die in anderen Ländern ohne Konflikte umgesetzt worden sind. Außerdem lassen wir den Hochschulen große Spielräume bei der Umsetzung der Mitbestimmung.

Wir Grüne halten deshalb daran fest, nach drei Jahren Dialog, den Gesetzentwurf in der nächsten Woche zu verabschieden.

 

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