Unsere Änderungen sind konkrete Ergebnisse aus der parlamentarischen Anhörung

Zur aktuellen Debatte um das Anhörungsverfahren zum Hochschulgesetz sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Rasmus Andresen:

Alle Änderungsvorschläge der Koalitionsfraktionen stammen aus den Stellungnahmen des seit fünf Monaten laufenden parlamentarischen Anhörungsverfahrens. Direkt nach der Landtagswahl hat die Landesregierung ein Dialogprozess mit den Hochschulen zum neuen Hochschulgesetz begonnen. Seit Juli diskutiert das Parlament den Entwurf. In umfangreichen Stellungnahmen haben Gewerkschaften, Studierendenvertretungen und Verbände Modelle für mehr Mitbestimmung und zur Stärkung ihrer Rechte vorgeschlagen. Anstatt dies zu ignorieren, sollte die Opposition nach fünf Monaten parlamentarischer Anhörung die Stellungnahmen erst mal lesen. Da würden sie viele Vorschläge entdecken, die wir in unseren Anträgen aufgegriffen haben.

An den Hochschulen sind sich nicht alle in allem einig. Während die Landesrektorenkonferenz sich gegen mehr Mitbestimmung für Studierende und Personal in Stellung gebracht hat, wird genau dies von vielen ProfessorInnen, den Studierendenvertretungen und Personalvertretungen gefordert. Dieser Konflikt zieht sich durch mehrere Jahrzehnte und wird sich nicht über Weihnachten in Luft auflösen.

Einige kleinere Änderungen, wie zum Beispiel zur Arbeit der Ethikkommission, sind gestern bereits vom Ausschuss geändert worden und die Kritik der Hochschulen ist berücksichtigt worden. Falls sich herausstellen sollte, dass Punkte aus dem Hochschulgesetz bei der praktischen Anwendung Probleme bereiten würden und darüber an den Hochschulen Einigung herrscht, werden wir dies gemeinsam mit allen evaluieren. Auch das ist ein ganz normales Verfahren.

Dass die Opposition sich mit Verfahrensspielchen vor dem politischen Konflikt drückt, nehmen wir mit Bedauern zur Kenntnis.

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