Akzeptanz geht anders

Es gilt das gesprochene Wort!

 

TOP 6 – Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Akzeptanz der Windenergienutzung

 

Dazu sagt der energiepolitische Sprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Matthiessen:

 

Der Vorschlag der Piraten, die Akzeptanz der Landesplanung zu verbessern, ist erst einmal was Gutes.

Ihre Voraussetzung, dem Gemeindewillen freie Bahn zu schaffen, ist an das Vorhandensein von „ausreichend anderen Flächen“ gebunden. Es gibt dabei keine Flächen, deren Eignung vollständig ist. Selbst die widerstandsfreieste Fläche wäre unbebaut vorteilhafter, mindestens für das Landschaftsbild. Jede Windenergieanlage ist ein Eingriff.

Die Landesplanung sucht die Flächen, auf denen die Windenergienutzung am wenigsten stört. Es gibt also in diesem Sinne die von Ihnen geforderten „ausreichend anderen Flächen“ nicht. Auch in unserem weiten echten Norden nicht.

Der §2 des Raumordnungsgesetzes, auf den sich die Piraten beziehen, hat nicht Akzeptanz zum Inhalt. Verkürzt wiedergegeben steht dort: „Den räumlichen Erfordernissen für […] Energieversorgung […] ist Rechnung zu tragen“.

Akzeptanz ist also nicht Gegenstand des Raumordnungsgesetzes, sondern die planerische Eignungsbestimmung für Flächen. Der politische Wille, zum Beispiel einer Gemeinde, soll danach nicht erforscht werden. Soweit zur Rahmengesetzgebung des Bundes.

Ich meine, darin liegt die Hauptschwierigkeit, Ihrem Anliegen im Rahmen des Landesplanungsgesetzes zu folgen.

Sie formulieren: „Im Rahmen der Abwägung ist […] den Entscheidungen kommunaler Gebietskörperschaften gegen […] Windenergie […] Rechnung zu tragen“. Sie schreiben dann aber nicht, was das bedeutet: „Rechnung tragen“. Verzicht auf eine landesplanerische Bewertung? Gewichtung bei gleicher Eignung von Flächen und wenn ja, in welchem Maße: 20 Prozent, 50 Prozent oder völliger Ausschluss? „Rechnung tragen“ ist eine unscharfe und schwammige Formulierung.

Dieser Mangel an Bestimmtheit kann nicht Rechtsfrieden schaffen. Der Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein wird nicht gestärkt, sondern der Gerichtsstandort.

Um es nochmal klarzustellen: Wenn eine Gemeinde landesplanerische Belange anführt, dann ist das schon heute möglich und gewünscht. Städtebauliche Aspekte sind zu berücksichtigen und werden nicht übersehen. Dafür sorgen die gesetzlichen Beteiligungsverfahren und die vorgezogene Bürgerbeteiligung.

Ich sagte eingangs: Die Absicht, die Akzeptanz zu verbessern, ist ja was Gutes.

Aber wie können wir das erreichen? Gerecht kann doch nur sein, wenn es im ganzen Land nach einheitlichen Maßstäben eine Festlegung von Flächen durch die Landesplanung gibt. Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Das ist wichtig.

Für Transparenz sorgt unser Ministerpräsident. Ich war bei allen Windgipfeln dabei und auch bei der ersten großen öffentlichen Unterrichtung mit 600 Teilnehmenden. Ich fand diese Veranstaltung wirklich vorbildlich.

Genau wie die Vorgängerregierung berücksichtigte die amtierende Regierung Gemeindevoten. Das OVG-Urteil erklärte ganz wesentlich gerade auch deswegen die bestehende Landesplanung für nichtig. Damit müssen wir umgehen.

Akzeptanz schaffen heißt: Von Klimaschutz und Atomausstieg reden. Von der Energiewende überzeugen.

Es muss im ganzen Land gleich gerecht zugehen. Wir dürfen dem Einen nicht mehr zumuten als den BürgerInnen in einer anderen Region. Wenn sich das Gefühl breitmacht, wer am lautesten schreit, setzt sich durch und die Leisen oder die Ehrlichen sind die Doofen, dann kriegen wir ein Problem.

Insofern glaube ich, dass der gut gemeinte Gesetzentwurf der Piraten das Gegenteil dessen bewirken könnte, was er beabsichtigt.

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