Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die 13. Atomgesetz-Novelle sagt der energiepolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Matthiessen:
Es ist absurd, dass der Abgang der Atomindustrie nun auch noch vergoldet werden soll. Die Atomindustrie hat enorme Kosten verursacht und weitere werden noch entstehen: 219 Milliarden Euro (kaufkraftbereinigt) Subventionen sind in das Atomprogramm geflossen. Und der Atommüll verursacht Ewigkeitskosten. Das muss bei eventuellen Entschädigungen berücksichtigt werden.
Die Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel in Schleswig-Holstein werden auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kaum Ansprüche auf Entschädigung durchsetzen können. Zwar gehörten diese Kraftwerke zu den acht vom sogenannten Moratorium betroffenen, müssten also in den Stillstandsbetrieb gehen. Sie verloren zudem anschließend ihre Erlaubnis zum Leistungsbetrieb. Die Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel werden daher zurzeit rückgebaut.
Beide Kraftwerke standen allerdings seit Sommer 2007 wegen technischer Mängel still. Ob sie den Betrieb wieder hätten aufnehmen können, ist spekulativ. Und ob daher Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden können, ist fraglich.
Ein Rückfall hinter den Stand des rot-grünen Atomausstiegs 2002 wird die Atomindustrie kaum begründen können. Das halbe Jahr Verlängerung der Laufzeiten unter Schwarz-Gelb kann auch kaum Investitionen ausgelöst haben.
Im Nachhinein ist der von Jürgen Trittin gewählte Grüne Weg des entschädigungsfreien Ausstiegs in der ersten rot-grünen Bundesregierung mit der „Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000“ sehr viel klüger als der von CDU und FDP.
Wenn überhaupt, werden für die Atomkraftwerke in Schleswig-Holstein jedenfalls nur geringe Entschädigungszahlungen fließen. Dazu hat auch die strenge Reaktoraufsicht im Land beigetragen.
Fraktion SH


