Fracking: Neue rechtliche Möglichkeiten nutzen

Zum Kompromiss der Großen Koalition zum Gesetzentwurf zum Fracking sagt der energiepolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Matthiessen:

Die Gesetzesinitiative auf Bundesebene zur Regulierung der umstrittenen Fracking-Methode zur Gewinnung von Erdgas und Öl war lange überfällig. Die Diskussion zum Fracking läuft seit über einem Jahrzehnt. Die Küstenkoalition wird die Möglichkeiten, die der geänderte Rechtsrahmen jetzt bieten kann, unverzüglich nutzen.

Der neue Gesetzentwurf bedarf allerdings einer eingehenden Analyse, wie weitgehend die Rechte und Möglichkeiten der Länder tatsächlich sind. Die Unterscheidung zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking bedarf ebenfalls einer eingehenden Analyse. Wir Grünen werden dieses Thema in den zuständigen Ausschüssen des Landtages auf die Tagesordnung setzen lassen, um die offenen Fragen und landespolitischen Möglichkeiten zu diskutieren.

Die bisherigen landespolitischen Möglichkeiten sind beschränkt, zumal die Anträge auf Aufsuchung nach Bergrecht als sogenannte gebundene Entscheidung nicht grundsätzlich abgewiesen werden können. Die Landesregierung hat bislang alle landespolitischen Möglichkeiten ausgeschöpft.

Es gilt: Das Grundwasser als wichtigstes Lebensmittel und bedeutende Ressource vor giftigen Chemikalien durch unkonventionelles Fracking zu schützen. Der Landtag hat mit allen Fraktionen gemeinsam sehr frühzeitig einen entsprechenden Antrag gestellt.

Hintergrund:

Landtagsanträge zum Fracking, Drucksache 18/386 und 18/671

Thema: 

AbgeordneteR: 

kein Egebniss

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Anträge in Leichter Sprache
Parteiratsbericht der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen
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