Wir freuen uns darüber, dass der Bundeswirtschaftsminister Gabriel und die große Koalition in ihrem Versuch, die Energiewende zugunsten der Konzerne plattzumachen, ausgebremst wurden.
Die rostigen Fässer von Brunsbüttel und anderswo sind eine finstere Hinterlassenschaft der Atomindustrie. Sie offenbaren die vielen Irrtümer und Fehleinschätzungen, die in der Vergangenheit die Durchsetzung des Atomprogramms prägten.
Nach Verlust der Spitzenposition unter den Vorgängerregierungen zeigt die Kurve jetzt – vor allem dank des konsequenten Einsatzes von Energieminister Robert Habeck – endlich wieder deutlich nach oben. Er bringt die Energiewende und insbesondere den Ausbau der Netze engagiert und bürgernah voran.
An Land erzeugter Windstrom aus Norddeutschland ist zurzeit die kostengünstigste Energiequelle. Zudem kann sie in großen Mengen erzeugt werden. Dieser Windstrom wird mit dem SuedLink den Verbrauchszentren im Süden Deutschlands dienlich gemacht.
Die Energiewende kommt. Das ist sicher. Besser und schneller kommt sie jedoch mit der Akzeptanz der Menschen, für die wir alle sehr hart arbeiten müssen.
Das Gabriel-Papier, seine Eckpunkte zu Novellierung des EEG, bietet eine brauchbare Diskussionsgrundlage. Das Albig-Papier, die Überlegungen unseres Ministerpräsidenten, ist die richtige Antwort des Nordens, nicht nur aus Landessicht, sondern für die Energiewende insgesamt.
Hier unter der Überschrift der Piraten Details von Unternehmen diskutieren zu wollen befeuert in unverantwortlicher Weise Auf- und Abwärtsspiralen und dient niemanden. Am wenigsten den Mitarbeiterinnen.
Wir begrüßen den Vorstoß von Ministerpräsident Albig gegen den Kurs von Umweltminister Gabriel. Die Küstenkoalition in Schleswig-Holstein hält das Schiff der Energiewende auf Kurs. Wir sind uns einig, wohin der Weg für unser Land, aber auch...
Es ist zwar richtig, dass in allen Bundesländern, in denen die acht ältesten Atomkraftwerke stehen, unmittelbar nach der Katastrophe von Fukushima eine Unterbrechung des Leistungsbetriebes angeordnet wurde. Ob eine juristische Vergleichbarkeit der erfolgreich beklagten Stilllegung in Hessen mit den Verfügungen in Schleswig-Holstein herstellbar ist, muss noch geprüft werden.