Das Rettungsdienstgesetz Schleswig-Holstein regelt unter anderem, wie ein Rettungsdienstfahrzeug personell besetzt sein muss: mit mindestens einer RettungsassistentIn und einer RettungssanitäterIn.
Das gesamte Familienleben dreht sich um das Rheuma und seine Folgen. Eine Behandlung muss sich an den Familien orientieren und nicht an Abrechnungsstrukturen.
Für uns Grüne ist zum einen wichtig, dass die Pflegekräfte, die sich im UKSH bewerben, keine Nachteile haben und dass die Auszubildenden übernommen werden.
In erster Linie geht es jetzt um die PatientInnen im UKSH und ihre Angehörigen. Eine Expertengruppe aus Frankfurt ist eingeschaltet und alle Beteiligten arbeiten auf Hochtouren, um die aktuelle Situation in den Griff zu bekommen.