Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 14+25 – Erbschaftssteuer
Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Rasmus Andresen:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom dem Dezember ist eine Aufforderung, das Erbschaftsteuergesetz gerechter zu machen.
Eine Privilegierung von Betriebsvermögen macht nur Sinn, wenn der Bestand des Unternehmens und der Erhalt der Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen. Kleine und mittelständische Unternehmen nicht zu gefährden, ist gerade für uns in Schleswig-Holstein natürlich ganz wichtig.
Allerdings darf man dies nicht mit der Lobbyarbeit der wirklich Wohlhabenden wie die Familien Quandt oder Albrecht verwechseln.
„Manche Verbände machen jetzt sehr heftige Lobbyarbeit und zitieren das Urteil des Verfassungsgerichts nachweislich falsch.“, dies sagt der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. Ich sage, Recht hat er.
Es gibt keinen Grund für eine automatische Verschonung von sehr großen Unternehmen und Steuervorteile für große Erbschaften.
Mit Thomas Piketty ist die Erkenntnis in den Fokus gerückt, dass der Anteil an Kapitaleinkünften zum Einkommen in Deutschland und weltweit ansteigend ist.
Die Reichen werden durch bestehenden Reichtum noch reicher, die Armen bleiben auch mit Arbeit arm. Die Vermögenskonzentration nimmt zu und damit auch die finanzielle Ungerechtigkeit in der Gesellschaft.
Die Lohnungleichheit ist, laut Bertelsmann Stiftung und der Hans-Böckler-Stiftung seit den 80ern, auch in Deutschland massiv gestiegen.
Die Vermögensbesteuerung ist in Deutschland im internationalen Vergleich stark unterdurchschnittlich. Sie beträgt weniger als ein Prozent des BIPs, während sie beispielsweise in Kanada 3,6 Prozent und in Dänemark rund zwei Prozent beträgt. Dabei ist gerade in Deutschland die Vermögensverteilung besonders ungleich, mehr als in jedem anderen Land der Eurozone. Die reichsten zehn Prozent der Haushalte besitzen zwei Drittel des Vermögens.
Die Erbschaftsteuer ist ein Instrument der Umverteilung. Wir setzen uns dafür ein, dass das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer erhöht wird.
Sie, Herr Kubicki, argumentieren oft aus der Sicht der Erblasser, die ihr Vermögen angeblich nicht mal zu einem überschaubar kleinen Teil an den Staat abgeben wollen.
Ich kenne zum Glück viele Menschen, die anders denken und bereit wären, beispielsweise für Investitionen in Bildung, von ihrem zu vererbten Vermögen einen Teil an den Staat zu geben.
Der Staat, der durch Bildungsreformen in den letzten Jahrzehnten einen Teil dazu beigetragen hat, dass so manch ein Vermögender überhaupt Vermögen aufbauen konnte. Erben ist leistungsfern.
Oder was hat es bitte mit meiner Leistung zu tun, dass ich von meinen beiden Professoreneltern in hoffentlich erst sehr vielen Jahren vermutlich erben werde? Hätte es damit etwas zu tun, hätte ich ein anderes Problem.
Glauben Sie doch wenigstens einen ihrer liberalen Vordenker John Stuart Mill, der davor warnte, dass das Erben die Leistungsfähigkeit einer Gesellschaft hemme. Recht hat er.
Niedrige Erbschaftsteuer bei gleichzeitiger hoher Vermögensungleichheit zementiert Ungleichheit und vererbt sie in die nächste Generation.
Wir Grüne glauben, dass es unsere Aufgabe als Staat ist, die Aufstiegschancen für alle unabhängig vom Einkommen der Eltern zu ermöglichen.
Das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer muss deshalb erhöht werden und das Geld sollte direkt in Bildung fließen: In Kitas, in Schulen und in Hochschulen.
Der Antrag der FDP steht für das Gegenteil von Chancengleichheit. Ein Steuerwettbewerb zwischen den Ländern und mögliche Steuerflucht würden Schleswig-Holstein schaden. Strukturschwache Regionen und Konsolidierungsländer sind auf die Einnahmen angewiesen.
Die Erbschaftssteuer bringt Schleswig-Holstein rund 150 Millionen Euro pro Jahr. Nach der Korrektur der übertriebenen Ausnahmen von Betriebsvermögen könnte es zukünftig deutlich mehr sein.
Eine Abschaffung der Erbschaftsteuer würde den Wohlstand der Reichen auf Kosten der öffentlichen Hand manifestieren. Stärkere Chancenungleichheit mit der Geburt wäre die Folge daraus. Das von der FDP sonst so gern herangezogene Leistungsprinzip wäre untergraben.
Wir unterstützen deshalb im Ansatz die Reformvorschläge von Bundesfinanzminister Schäuble und wundern uns über den Antrag der CDU-Fraktion. Ihr Antrag ist ein Misstrauensantrag gegen Wolfgang Schäuble. Dafür haben wir kein Verständnis.
Fraktion SH


