Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 24 – Liberalisierung des Glückspielmarktes
Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Rasmus Andresen:
Der Glücksspielstaatsvertrag ist eine Dauerbaustelle. Eigentlich müsste erst die Abrissbirne das nicht tragfähige Konstrukt zerschlagen, damit danach die Bagger rollen können, um etwas Neues aufzubauen. Doch der Bauplan fehlt. Die zahlreichen Architekten aus den Bundesländern konnten sich noch nicht einigen.
Dabei ist der Handlungsbedarf groß. Die EU-Kommission droht mit einem Vertragsverletzungsverfahren. Bereits im Juni 2015 haben die Länder einen blauen Brief erhalten, in dem die Lenkungswirkung des Glücksspielstaatsvertrags für gescheitert erklärt wird. Wettbewerbsregeln würden nicht eingehalten und die im Hinblick auf die Suchprävention sei die Regulierung unsystematisch.
Darüber hinaus hat der Europäische Gerichtshof im Februar dieses Jahres geurteilt, dass das Vorgehen gegen GlücksspielanbieterInnen ohne deutsche Lizenz auf Basis des Glücksspieländerungsstaatsvertrages gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verstößt. Das Gericht hat damit dem staatlichen Glücksspielmonopol erneut eine Abfuhr erteilt – die betroffene Regelung dürfe auch nicht für eine Übergangszeit weiter angewandt werden.
Im Oktober 2015 hat der hessische Verwaltungsgerichtshof die Vergabe von Sportwetten-Lizenzen endgültig gestoppt. Die Vergabe von limitierten Lizenzen für Sportwetten ist gescheitert.
Das Geschäft im Internet mit Online-Poker und Casinospielen läuft weitestgehend unkontrolliert. Private AnbieterInnen mit Lizenzen aus EU-Ländern agieren auch in Deutschland. Das ist EU-Recht, was sich durch den Glücksspielstaatsvertrag nicht verhindern lässt. Der Schutz der SpielerInnen kommt dabei zu kurz und den Ländern entgehen Steuereinnahmen.
Im März konnte bei der Ministerpräsidentenkonferenz kein Durchbruch erzielt werden. Wir Grüne bleiben skeptisch, ob es mit den angekündigten „minimalinvasiven Eingriffen“ beim Glücksspielstaatsvertrag gelingen wird, europarechtliche Anforderungen zu erfüllen.
Nun liegt hier im Landtag ein Antrag von FDP und CDU zur Liberalisierung des Glücksspielmarktes vor. Sie wollen das Glücksspielkollegium ganz abschaffen. Private Anbieterinnen sollen ihrer Meinung nach völlig gleichgestellt werden mit öffentlich-rechtlichen AnbieterInnen. Zudem fordern Sie zwar einen „geregelten“ Markt, führen aber nicht aus, welche Regeln Sie sich vorstellen, abgesehen davon, dass das Internet- und Sportwettenangebot unbegrenzt sein soll. Das ist aus unserer Sicht etwas zu einfach.
Aus Hessen gibt es bereits konkrete Vorschläge für eine Neuordnung, die meiner Meinung nach eine gute Grundlage für die weitere Debatte sind:
1. Erlaubniserteilung für Onlinespiele und Sportwetten bei gleichzeitiger Stärkung des Jugendschutzes und Schaffung eines Steuertatbestands.
2.Statt eines Höchsteinsatzes im Internet, sollen auf den Rat von SuchtexpertInnen Verlustgrenzen eingeführt werden.
3.Eine gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts der Länder für die Erteilung der Erlaubnisse und die Aufsicht. Das Glücksspielkollegium ist in seiner jetzigen Form intransparent und ineffektiv.
4.Eine zentrale Sperrdatei für Spiele mit hohem Suchtpotential. Das Gefährdungspotential von Lotto ist gering und eine millionenfache Abfrage der Datei an Lottotagen blockiert das System, was den Spielerschutz schwächt.
Alle Bundesländer müssen sich an einen Tisch setzen und europarechtlich konforme Regelungen ausarbeiten, die dafür sorgen, dass die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags wirklich erreicht werden.
Dass es so, wie es jetzt ist, nicht weitergehen kann, ist den meisten klar. Es muss Rechtssicherheit in ganz Deutschland geben. Statt wirkungsloser Verbote brauchen wir Regeln, die das Glücksspielangebot in geordnete Bahnen lenken und den Schutz von SpielerInnen sichern.
Der Antrag von CDU und FDP erhält einige Punkte, die in diese Richtung gehen, bleibt aber wesentlich unkonkreter als die Initiative aus Hessen. Es ist für keinen ein Geheimnis, dass wir in Bezug auf die Glücksspielpolitik in der Koalition sehr unterschiedliche Auffassungen haben, deshalb lehnen wir den Antrag von CDU und FDP ab.
Fraktion SH


