Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 2 – Regierungserklärung zur Grundsatzeinigung mit der Europäischen Kommission zur HSH Nordbank
Dazu sagt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der finanzpolitische Sprecher Rasmus Andresen:
Der 19. Oktober 2015 war ein entscheidender Tag für Schleswig-Holstein:
An diesem Tag wurde die Vereinbarung zwischen den Haupteignern der HSH Nordbank, Hamburg und Schleswig-Holstein, mit der EU-Kommission geschlossen. Das Beihilfeverfahren kann damit beendet werden.
Die Wiedererhöhung der Garantie wird als Abwicklungsbeihilfe genehmigt, doch wir entgehen einer sofortigen, unkontrollierten Abwicklung, die für das Land nach allem, was wir bisher wissen, teurer gewesen wäre. Die Privatisierungsauflage der Kommission bietet die Chance einen Käufer zu finden und somit die Vermögenspositionen des Landes zu schützen.
Zunächst möchte ich einen großen Dank an unsere Finanzministerin Monika Heinold, Staatssekretär Phillip Nimmermann und ihr Team richten. Die Verhandlungen mit der EU und mit der Bank waren schwierig, zäh und mit Sicherheit nervenaufreibend.
Die Interessen des Landes werden durch Sie bestmöglich vertreten. Nach der Einigung steht nun fest, dass die Bank Altlasten von acht Milliarden Euro abstoßen kann. Davon mindestens 6,2 Milliarden an die Länder. Zudem wird die Bank in eine „Bad Bank“ und einen gesunden Teil aufgespalten. Die Garantiegebühren, die die Bank an das Land zahlen muss, sinken erheblich.
Dadurch wird das operative Geschäft gestärkt und die „Lebensfähigkeit“ der Bank erhöht. Innerhalb von maximal zweieinhalb Jahren nach Festschreibung dieser Einigung, muss eine Stabilisierung der Bank eintreten um Sie endgültig zu privatisieren. Diese Einigung kann uns vorerst durchatmen lassen. Es hätte schlimmer kommen können!
Doch gleichzeitig war dieser Montag im Oktober auch ein bitterer Tag für unser Land, denn er hat uns die Realisierung der Verluste aus dem HSH-Desaster einen großen Schritt näher gebracht. Obwohl die Verluste schon vorher beim Land lagen – eine Tatsache, die wir und die Finanzministerin immer wieder betont haben. Auch jetzt, am Ende liegen sie beim Land. Denn die Verluste sind nicht am 19. Oktober entstanden, sondern bereits vor Jahren.
Schon 2008 geriet die HSH Nordbank im Zuge der Finanzkrise in eine Schieflage, dessen Grundlagen schon Jahre vorher durch falsche Beschlüsse gelegt wurden.
Unsere ehemalige Ministerpräsidentin Heide Simonis hat Recht, wenn Sie davon spricht, dass man sich damals von dem Erfolg besoffen gequatscht hat.
Im Jahr 2009 fiel dann die Entscheidung, der Bank eine zehn Milliarden Euro Garantie zu gewähren. Rückblickend war es ein gravierender Fehler, dieses Rettungsprogramm 2011 (also unter CDU und FDP) zu modifizieren, indem die Zweitverlustgarantie der Länder von zehn auf sieben Milliarden Euro gesenkt wurde.
Zu diesem Zeitpunkt wurde die Lage der Bank zu optimistisch eingestuft, denn sie war nicht stabil und hatte kein tragfähiges Geschäftsmodell. Es lässt sich jedoch auch feststellen, dass die Tatsache, dass das Land nun Verluste zu tragen hat, keine
Überraschung ist und die Situation, in der wir und die Bank sich nun befinden, sich schon seit vielen Jahren abgezeichnet hat.
Wer das Gegenteil behauptet hat ein Kurzzeitgedächtnis. Für mich als jüngerer Politiker sind auch viele Entscheidungen aus der Vergangenheit unfassbar und schwer nachvollziehbar. Aber es nützt alles nichts. Wir müssen jetzt die Konsequenzen aus den Fehlern der Vergangenheit tragen. Auch wenn es schmerzt.
Durch die Privatisierung der Bank steht Sie unter dem Druck, ein tragfähiges Geschäftsmodell vorzuweisen. Mit dem Verkauf der Schrottpapiere an Land und auf dem Markt wird dafür die Grundlage gelegt. Es wird in Zukunft keine HSH Nordbank im Eigentum der Länder geben und das ist gut so!
Wir lehnen es ab, durch undurchsichtige Garantiekonstrukte weiter Risiken auf unser Land und damit auf die SteuerzahlerInnen zu übertragen. Wir wollen kein drittes Beihilfeverfahren, wir wollen nicht spekulieren, wir wollen nicht noch einmal aus Selbstüberschätzung Bankengeschäfte eingehen, deren Tragweite unüberschaubar sind. Wir werden uns nicht nochmal besoffen quatschen.
Auch wenn der Abbau der Schrottpapiere noch viele Jahre dauern wird, so können wir durch die Einigung mit der EU Kommission einen Schlussstrich unter dieses unrühmliche Kapitel der Landesgeschichte ziehen. Und wir vermeiden vorerst ein unkontrolliertes Szenario, in dem die Garantie der Länder vollends gezogen wird, die Gewährträgerhaftung zur Geltung kommt und weitere Risiken unkontrolliert auf den Landeshaushalt einprasseln.
Gleichzeitig müssen wir auch immer die durch eine unkontrollierte Abwicklung entstehenden Verluste und negativen volkswirtschaftlichen Effekte in Bezug auf Sparkassen und Versicherungen mitdenken. In vielen Medienberichten wurde die Privatisierungsauflage als Verhandlungserfolg der EU gewertet. Sie ist aber auch inhaltlich richtig.
Natürlich droht am Ende, sofern sich kein Käufer findet, eine Abwicklung. Aber wir haben eine realistische Perspektive dafür, die Bank in andere Hände zu geben und unser Risiko dadurch weiter zu minimieren. Zur Ehrlichkeit gehört auch, dass der vereinbarte Weg mit vielen Unsicherheiten verbunden ist. Wir wissen nicht zu welchen Preisen und in welchem Umfang die Schrottpapiere auf dem Markt, wie auch die Bank selbst veräußert werden können.
Die Erfahrung mit der West LB hat gezeigt, dass Zeitdruck beim Verkauf der Wertpapiere kein guter Ratgeber ist. Dass die Bank allerdings ihre notleidenden Kredite veräußern kann ist die Grundlage dafür, überhaupt in einen geordneten Prozess einzusteigen.
Es wird entscheidend sein, den richtigen Zeitpunkt zum Verkauf von Wertpapieren zu wählen. Dies gilt sowohl in Bezug auf Wechselkurse und die Konjunktur. Einen Marktpreis, so ähnlich hat es auch unser Staatssekretär Dr. Nimmermann formuliert, gibt es immer. Nur wo wir landen werden, können wir nicht seriös prognostizieren.
Die Zustimmung zur besten Lösung darf nicht am Verfahren scheitern. Trotzdem müssen wir uns ehrlich machen. Wir stehen als Abgeordnete vor einer sehr schwierigen Aufgabe. Dieser Prozess bringt uns an die Grenze der Handlungsfähigkeit und dessen, was wir beurteilen können. Die Entscheidung, vor der wir stehen, ist Milliarden schwer und hat viele rechtliche und ökonomische Konsequenzen.
Dies gilt für die Gründung der AÖR zum Abbau der Wertpapiere, zur Veräußerung der Wertpapiere und beispielsweise zu aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Hinzu kommt, dass wir als Mitglieder des Beteiligungsausschusses Informationen bekommen, die für die Entscheidung wichtig sind, aber die wir nicht in öffentlichen Debatten oder gegenüber unseren KollegInnen verwenden dürfen.
Wir Grüne haben deshalb auch hohe Ansprüche an das parlamentarische Verfahren.
Gleichwohl wissen wir, dass die Einigung mit der EU vorläufig ist und auch die Finanzmärkte und die Ratingagenturen Einfluss auf die Entwicklung der Bank haben.
Sie können mir glauben, dass mich die Abhängigkeit von Ratingagenturen anwidert, aber wir können Sie nicht ausblenden.
Die Transparenz der Regierung ermöglicht uns, dass wir ein geordnetes parlamentarisches Verfahren durchführen können. Uns überzeugt, dass Ende 2015 der letzte Zeitpunkt ist, um unter dem Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz die Abwicklungsanstalt zu gründen. Wie die Ausgestaltung der Abwicklung danach aussähe ist weitestgehend unklar, beispielsweise auch in Bezug auf die Befreiung von der Bankenlizenz sowie von Eigenkapitalanforderungen.
Auch wollen wir beraten, wie wir Transparenz und parlamentarische Kontrolle während der gesamten Abwicklung über die AÖR gewährleisten können und wie ein strukturierter Abwicklungsplan aussehen könne.
Der schleswig-holsteinische Landtag steht vor einer schweren Entscheidung. Viele Fragen müssen noch beantwortet werden. Ich bin gespannt auf die Beratungen im Ausschuss.
Fraktion SH


