Erbschaftssteuer: Verfassungsrechtliche Bedenken bleiben bestehen

Zu dem heute bekanntgegebenen Kompromiss zur Reform der Erbschaftssteuer sagt der finanzpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Rasmus Andresen:

Als Grüne können wir mit dem Kompromiss über die Erbschaftsteuerreform nicht zufrieden sein. Es wäre allerdings fahrlässig, ein Aussetzen der Erbschaftsteuer – wie bei der Vermögenssteuer – zu riskieren. Durch den Einsatz von Finanzministerin Monika Heinold konnten nicht hinnehmbare Forderungen der CDU und CSU gekippt werden, vor allem die zehnjährige zinslose Aussetzung auf Wunsch von Firmenerben.

Die CSU verhindert, dass reiche Erben sich angemessen an unserem Allgemeinwohl beteiligen. Es bleibt ungerecht, dass vererbte Betriebsvermögen weitgehend von der Erbschaftsteuer befreit bleiben. Unsere verfassungsrechtlichen Bedenken bleiben bestehen.

Wir wollen eine echte Gerechtigkeitssteuer erreichen. Das ist mit dieser Einigung noch nicht gelungen. Erst mit einem Regierungswechsel im Bund sind substanzielle Änderungen in der Vermögensbesteuerung durchsetzbar. Unser Ziel ist eine Vermögenssteuer und eine Erbschaftssteuer ohne weitgehende Ausnahmeregeln.

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