Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 18 – Subventionen überprüfen
Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
Rasmus Andresen
Wir brauchen Transparenz und einen Abbau von ökologisch schädlichen Subventionen
Ich bedanke mich bei den Piraten für diesen Vorstoß. Subventionen können ihre Berechtigung haben. Sie stehen als öffentliche Ausgaben aber in Konkurrenz zu allen anderen Ausgaben im Landeshaushalt. Eine kritische Betrachtung des Haushalts mit dem Ziel, überflüssige Subventionen abzubauen, ist für ein Konsolidierungsland auf jeden Fall notwendig.
Auf der anderen Seite darf und muss die Politik auch eine Steuerungsfunktion wahrnehmen. Subventionsabbau: ja! Schwacher Staat: nein!
Wenn in der Wirtschaft Strukturen entstehen, die negative ökologische oder soziale Folgen haben, ist es die Aufgabe der Politik, diese Effekte zu sanktionieren und es muss auch möglich sein, gewünschte Verhaltensweisen zu fördern, solange die dazugehörigen Technologien und Marktteilnehmer noch nicht wettbewerbsfähig sind.
Ich betone diesen Aspekt, weil der Antrag der Piraten einen sehr marktradikalen Kern hat. Aber neben der ökonomischen Nachhaltigkeit müssen zwingend die ökologische und die soziale Nachhaltigkeit berücksichtigt werden. Wenn dies nicht der Fall ist, wird Subventionsabbau inhaltsleer.
Ökonomische, ökologische und soziale Folgewirkungen müssen zusammengedacht werden. Dies blendet der Antrag der Piraten weitgehend aus.
Wenn beispielsweise durch öffentliche Förderung der Anteil an erneuerbaren Energien gesteigert werden kann und es ohne diese Förderung nicht dazu kommen würde, ist der Einsatz der öffentlichen Mittel, zumindest als Zwischenfinanzierung, politisch sinnvoll und ökologisch nachhaltig.
Grundsätzlich bin ich aber auch der Ansicht, dass viele Subventionen nicht nur unnötig, sondern sogar schädlich sind, weil sie das Falsche fördern. Das wohl bekannteste Beispiel, das die Bundesebene betrifft, ist das Dienstwagenprivileg. Das Umweltbundesamt beziffert die umweltschädlichen Subventionen in Deutschland auf 48 Milliarden Euro. Eine nachhaltige Politik muss sich auch an den ökologischen Folgewirkungen messen lassen.
Die Milliarden, die in umweltschädliche Subventionen versenkt werden und die Steuerprivilegien bei Dienstwagen, im Luftverkehr und durch die Energiesteuerbefreiung großer Unternehmen müssen stattdessen für energetische Gebäudesanierungen, umweltfreundliche Mobilität und Klimaschutz eingesetzt werden.
Natürlich ist die Länderkompetenz gerade bei Steuern sehr eingeschränkt, aber dennoch haben auch wir Ansatzpunkte und wir können Allianzen mit anderen Bundesländern bilden.
Im Koalitionsvertrag steht, dass wir uns für den Abbau von ökologisch schädlichen Subventionen einsetzen und das haben wir auch bereits mit einem Antrag im August 2013 bestätigt. Mit einem Screening des Landeshaushalts oder einem Bericht können wir auch auf Landesebene mit gutem Beispiel vorangehen.
Wichtig ist aber, welche Definition von Subventionen dem zu Grunde gelegt wird. Beispiele aus der Vergangenheit zeigen, dass dort viel falsch gemacht werden kann.
Eine besondere Relevanz haben im Landeshaushalt die Unternehmenssubventionen im Einzelplan sechs. Wenn profitable Unternehmen noch zusätzlich gefördert werden und es zu Mitnahmeeffekten kommt, ist das ungerecht gegenüber allen anderen Ausgaben bzw. für die Menschen, die davon betroffen sind.
Es stellt sich automatisch die Frage, ob bestimmte Subventionen in Relation zu den Kosten bzw. zu den Mindereinnahmen, die sie verursachen, überhaupt zu rechtfertigen sind, während gleichzeitig bittere Kürzungen an den Stabilitätsrat gemeldet werden müssen. Deswegen brauchen wir Transparenz und einen vollständigen Überblick über die Subventionen im Landeshaushalt.
Wenn ein Subventionsbericht erstellt wird und ökologisch schädliche oder in anderer Form negative Subventionen erkannt werden, müssen daraus auch Konsequenzen folgen. Die Subventionen müssen dann gestoppt oder schrittweise reduziert werden, wenn Verpflichtungen gegenüber Dritten über mehrere Jahre eingegangen wurden. Auch die Ko-Finanzierungen gehören auf den Prüfstand.
Ich freue mich auf die Diskussionen im Ausschuss und denke, dass der vorliegende Antrag Anlass gibt, beispielsweise in einer Anhörung mit Ergänzungsfragen konkretere Schritte einzuleiten.
Fraktion SH


