Wir sollten uns vor einer Datensammelwut hüten

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 34 – Personalstruktur- und Managementbericht des Landes Schleswig-Holstein einführen

Dazu sagt die kommunalpolitische Sprecherin

der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,

Ines Strehlau: 

Sehr verehrte Damen und Herren, Herr Präsident,

der Antrag der Piraten, einen Personalstruktur- und Managementbericht einzuführen, ist ein guter Vorschlag, den wir grundsätzlich unterstützen. Die Personalkosten bzw. der Personalabbau haben einen erheblichen Einfluss auf den Landeshaushalt und auf das Gelingen der Konsolidierung. Wir setzen uns dafür ein, dass der Stellenabbau transparent gemacht wird.

Die angekündigte Reduzierung der Planstellen um etwa zehn Prozent im Zeitraum von 2011 bis 2020 bringen erhebliche Einschnitte mit sich. Insgesamt geht es um rund 5.340 Stellen in der unmittelbaren Landesverwaltung und weitere rund 200 Stellen in den Landesbetrieben.

Personalabbau ist immer bitter, ob es um Verwaltungsangestellte im Bereich Klimaschutz oder um Finanzbeamte und Steuerprüferinnen geht. Alle Ressorts müssen sich am Personalabbau beteiligen und gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die Aufgaben weiter erfüllt werden können.

Der im Antrag geforderte Personalbericht soll jährlich Aufschluss über die Personalsituation im öffentlichen Dienst geben. Es besteht jedoch noch Bedarf zur Konkretisierung, welche Daten abgebildet werden sollen. Neben der Verwaltung und den Landesbetrieben ist im Antrag, etwas unverständlich, auch von Einrichtungen die Rede. Was meinen Sie damit?

Neben der Transparenz über den Stellenabbau soll der Bericht auch Daten zur Gleichstellung von Männern und Frauen sowie Zahlen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung darstellen. Wir Grüne unterstützen diesen Punkt.

Bei der Darstellung der interkulturellen Öffnung, gemeint sind wohl Menschen mit Migrationshintergrund, stoßen wir auf ein Datenschutzproblem und ein Definitionsproblem. Wer genau soll in der Statistik erfasst werden? 

Der Antrag thematisiert auch die entstehende Arbeitsverdichtung für die verbleibenden Beschäftigten im jeweiligen Bereich. Durch sinnvollen Einsatz von IT können Prozesse optimiert und eine zusätzliche Belastung auffangen werden.

Mit der Einführung von KoPers können zukünftig computergesteuerte Abfragen im Personalbereich eine aufwändige händische Auswertung ersetzen.

Der Antrag geht auf mögliche Krankheitsfolgen ein, die sich aus einer Arbeitsverdichtung ergeben könnten.  Es richtig, dass wir beim notwendigen Stellenabbau nicht die Menschen vergessen dürfen und dass ein Gesundheitsmanagement hilfreich sein kann.

Für mich sind Ihr Antrag und die Begründung nicht schlüssig. Es scheint nach der Begründung so, als ob es Ihnen primär um das Gesundheitsmanagement geht.

Der Antrag fordert jedoch allgemeine Daten zur Personalentwicklung und gibt keinen Aufschluss darüber, wie Sie sich so ein Gesundheitsmanagement eigentlich vorstellen. Ohne Frage bestehen, je nach Tätigkeit, ganz unterschiedliche Bedarfe.

Die Begründung des Antrags nimmt ein vermeintliches Ergebnis und ein Fazit aus dem geforderten Bericht schon vorweg.

Ob wir tatsächlich steigende Krankheitsstände haben und, wenn ja, ob sie im Zusammenhang mit dem Stellenabbau stehen, ist reine Spekulation. Erst einmal könnte der Bericht Aufschluss zu den Krankenzahlen geben und wenn diese tatsächlich steigend sind, können die Gründe dafür ermittelt werden. Auch die Überalterung ist ein Thema, das wir angehen müssen.

Parallel zum Stellenabbau steht die öffentliche Verwaltung in Schleswig-Holstein vor einem Nachwuchsproblem. Die Werbung um Fachkräfte hat bereits begonnen.

Deswegen ist es auch richtig, wenn wir uns bemühen, junge Nachwuchskräfte nach der Ausbildung zu übernehmen und damit eine Abwanderung zu verhindern, wenn absehbar Stellen altersbedingt in den folgenden Monaten oder Jahren frei werden.

Über diese und andere Mechanismen kann ein Personalmanagementbericht Aufschluss geben. Wir müssen uns auch darüber klar werden, welche Steuerungsmöglichkeiten das Land überhaupt hat.

Es nützt nichts, wenn großer Aufwand betrieben wird und wir am Ende gar keine Handhabe haben, wenn es nicht um die unmittelbare Landesverwaltung geht und das Land nicht zu 100 % beteiligt ist.

Wir sollten uns vor einer Datensammelwut hüten. Gerade wenn es um sensible Daten wie im Bereich der im Antrag genannten „interkulturellen Öffnung“ geht. Es muss vorher klar sein, ob und wie solche Daten genutzt werden können, auch aus arbeitsökonomischen Gründen. Wir brauchen eine Übersicht darüber, welche Daten schon vorliegen und wie viel Aufwand es machen würde, Daten darüber hinaus zu erfassen. Der Datenschutz muss im Sinne der ArbeitnehmerInnen eingehalten werden.

Ich freue mich auf die weitere Beratung im Finanzausschuss.

Thema: 

AbgeordneteR: 

Grüne Partei SH
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