Auch die IT-Sicherheit muss technisch und organisato-risch sichergestellt sein

Es gilt das gesprochene Wort!

 

TOP 29 – Schnelle Internetzugänge für die Landespolizei

 

Dazu sagt der innenpolitische Sprecher von

Bündnis 90/Die Grünen,

 

Burkhard Peters:

 

Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Klug,

in typischer Manier haben Sie auch diesen Antrag wieder äußerst knapp gehalten. Mir ist nicht ganz klar, was der konkrete Anlass ist und was das genaue Ziel, und warum diese Frist von nun gerade 3 Monaten. Da hätten ein paar erläuternde Worte die erste Stellungnahme durchaus erleichtert. Auch ist der Begriff „schnelles Internet“ ziemlich unbestimmt.

Generell begrüßen wir diesen Antrag. Wir Grüne halten es für selbstverständlich, dass im 21. Jahrhundert das Internet überall verfügbar ist. Dafür setzen wir uns auch auf allen Ebenen ein. In der Mehrheit der heutigen Berufsfelder steht das Internet für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. Von den Segnungen der modernen Technik dürfen auch die Polizeidienststellen in unserem Land grundsätzlich nicht ausgenommen werden!

Die Frage der dienstlichen oder fachlichen Notwendigkeit wollen wir gar nicht einmal zu hoch hängen. Es ist nicht von vornherein einleuchtend, warum Wachmeister Meier in der Polizeidienststelle Büttenwarder zwingend einen Rechner mit schnellem Internetzugang haben muss. Hilfreich ist es aber allemal! Denn der blitzschnelle Zugriff zum weltweit gespeicherten Wissen kann selbstverständlich Polizeiarbeit in allen Bereichen vereinfachen und beschleunigen.

Nicht nur für die Bekämpfung von Internetkriminalität, die ja nicht „in jeder Polizeidienststelle“ sondern vielmehr in Spezialdezernaten geführt wird, sondern auch für Ermittlungen in nicht computerbezogenen Deliktsfeldern, kommt man mit dem Internet sicher oft weiter, zum Beispiel durch schlichte Recherche in den sozialen Netzwerken. Schon aus Gründen der generellen Waffengleichheit der Polizei – der es im IT-Bereich ohnehin schwerfällt, mit den Kriminellen Schritt zu halten – ist das grundsätzliche Anliegen dieses Antrags nicht von der Hand zu weisen.

Doch neben der Frage des Nutzens und des Aufwands, den wir im Rahmen der Befassung im Innen- und Rechtsausschuss ermitteln werden, hat das Thema noch eine weitere Ebene.

Vorletzte Woche erst habe ich das Dezernat für Cybercrime und IT-Forensik des Landeskriminalamts hier in Kiel besucht. Im Gespräch mit dem Dezernatsleiter Herrn Hahn ist neben vielen anderen wertvollen Anregungen auch deutlich geworden, dass der Schutz der Polizei-IT vor äußeren Angriffen ein hochsensibles Thema ist.

So wird dort technisch streng getrennt zwischen Offline-Rechnern – die einen Großteil ausmachen – und Rechnern mit Zugang zum Internet. Und das aus gutem Grund: Polizei-IT ist einleuchtender weise ein beliebtes Ziel für Angriffe von HackerInnen und Cyberkriminellen, und daher in der Praxis ein großes Thema. Herr Hahn zeigte mir zum Beispiel, wie er sich mit wenigen Klicks Einsicht, sogar Zugriff auf gespeicherte Daten in einen mit dem Internet verbundenen Drucker an der Universität in Dublin verschaffen kann. Das war für mich eine Lehrstunde in IT-Sicherheit!

Es ist auch zu berücksichtigen, dass innerhalb der Polizei, genau wie in der übrigen Bevölkerung, eine gewaltige Diskrepanz in den Kenntnissen zur IT-Sicherheit zwischen Ottonormalpolizist und entsprechend fortgebildeten BeamtInnen bis hin zu den SpezialistInnen besteht.

Wenn wir das also durchführen sollen, dann ist dabei unbedingt die IT-Sicherheit technisch und organisatorisch sicherzustellen, damit nicht am Ende die Gefahren den Nutzen überwiegen. Ein derart enges Zeitfenster wie die in dem Antrag vorgeschlagenen 3 Monate empfiehlt sich für ein solches Vorhaben mit Sicherheit nicht!

Der leistungsstarke WLAN-Zugang für die AbsolventInnen der Polizeischule in Eutin ist dagegen eine Selbstverständlichkeit. Nach allem, was ich dazu gehört habe, wird er noch in diesem Sommer ermöglicht werden.

Gern werden wir uns mit diesem Antrag vertieft im Innen- und Rechtsausschuss auseinandersetzen.

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