CDU will das Gesetz einfach nicht verstehen

Zu dem Bericht der Justizministerin im heutigen Innenausschuss zum Beschluss des Landgerichts Lübeck zu Aufschlussmaßnahmen in der JVA Lübeck, erklärt der justizpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:

Die CDU will das Gesetz einfach nicht verstehen. Unser Gesetz sieht den Aufschluss als Regel vor. Die Regel, das sollte Frau Ostmeier als Juristin wissen, erlaubt auch die Ausnahme. Diese Ausnahme ist der Einschluss, wenn die Sicherheit dies gebietet.

Die Verfügung der Anstaltsleitung auf dieser Station für besonders gewaltbereite Gefangene nur jeden zweiten Tag Aufschluss zu gewähren wird daher vom Gericht überhaupt nicht beanstandet.  

Eine Gerichtsentscheidung, welche die Kosten 3/5 zu 2/5 zu Gunsten des sich beschwerenden Insassen verteilt, ist auch keine „schallende Ohrfeige“, wie von Frau Ostmeier behauptet.

Die vom Gericht beanstandete Personalknappheit ist mittlerweile größtenteils behoben, zwei weitere Beamtinnen und Beamte werden in diesem Jahr folgen. Auch das betriebliche Gesundheitsmanagement zeigt erste Wirkung. Nach wie vor liegt Schleswig-Holstein in seiner Personalausstattung weit über dem Bundesdurchschnitt. Und das bei vergleichbaren Strafvollzugsgesetzen in anderen Bundesländern.

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