Der CDU-Antrag hinkt in allen Punkten den Realitäten in unseren Haftanstalten hinterher

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 8 – Fürsorgepflicht des Dienstherren für Justizvollzugsbedienstete wahrnehmen

Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Frau Kollegin Ostmeier,

 

Sie versuchen mit dem vorliegenden Antrag wenigstens noch, den Anschein zu erwecken, als ginge es Ihnen um die Sache. Zum Beispiel um die Sicherheit für unsere Strafvollzugsbediensteten oder um die Grundsätze für einen modernen Strafvollzug in Schleswig-Holstein. Tatsächlich offenbart der Inhalt des Antrags aber, dass die CDU vom Justizvollzug und der Wirklichkeit in unseren Haftanstalten herzlich wenig Ahnung hat. Dazu später.

Aber was der Kollege Günther im Zusammenhang der sogenannten Geiselnehmeraffäre in der JVA Lübeck in den letzten Wochen abgesondert hat, eifrig attestiert vom Kollegen Dudda und auch immer wieder aus der Ferne grollend vom Kollegen Kubicki, das ist unterirdisch!

Was mich am Verhalten des Oppositionsführers Daniel Günther am meisten geärgert hat, ist der Umstand, dass er thematisch völlig schimmerlos ist. Er posaunt seine neuesten Erkenntnisse in die Welt hinaus, während er sich im Innen- und Rechtsausschuss nicht ein einziges Mal blicken lässt. Im Ausschuss hätten Sie sich anhören können, was die Justizministerin uns nach bestem Wissen aktuell und ausführlich berichtet hat.

Wenn sich im Rahmen der laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bestätigen wird, dass es Verantwortliche der CDU waren, welche den streng geheimen Alarmplan der JVA Lübeck an die Presse durchgestochen haben, dann ist - wie der Kollege Kubicki sich auszudrücken beliebt – tatsächlich „der Bock fett“.

Eines wird bei Ihrem Agieren überdeutlich: Es geht Ihnen überhaupt nicht um den Justizvollzug in Schleswig-Holstein. Es geht Ihnen nicht darum, wie man ihn verbessern könnte. Es geht Ihnen auch nicht um die Bediensteten und erst recht nicht um die Inhaftierten. Sie haben ausschließlich Interesse an Skandalisierung und Desinformation. Ihnen geht es einzig und allein darum, das Justizministerium und Anke Spoorendonk zu diskreditieren. 

 

Meine Damen und Herren der Opposition,

diese Strategie ist zum Scheitern verurteilt. Die Menschen im Lande haben ein sicheres Gespür dafür, wann ernsthaft um politische Positionen in einer Sachfrage gerungen wird und wann lediglich ein Popanz aufgebaut wird. So, wie Sie in den letzten Wochen mit den anstehenden Fragen umgegangen sind, fragen sich die Leute völlig zu Recht: Haben die keine anderen Probleme?

Keine Frage - eine Geiselnahme in einer Haftanstalt ist ein ernster Vorgang. Allerdings konnten die Täter überwältigt werden. Die ganze Aktion dauerte nur zehn Minuten. Dieser Vorgang muss in seinen Einzelheiten genau aufgeklärt werden und es müssen Lehren und Konsequenzen daraus gezogen werden. Genau dies ist bereits geschehen. Und es wird – nachdem die laufenden strafrechtlichen Ermittlungen Licht in die Gerüchteküche gebracht haben – auch weiterhin geschehen. Frau Spoorendonk macht ihren Job gut und sie wird ihn auch weiterhin machen.

Die anfangs nicht klar geregelte Frage, in welchem Zeitraum seitens der Anstaltsleitung eine Strafanzeige erfolgen muss, ist durch einen vorläufigen Erlass sofort geklärt worden. Der neue kommissarische Leiter der JVA Lübeck, Tobias Berger, ist ein erfahrener und bewährter Strafvollzugsspezialist, der genau weiß, um was es jetzt in Lübeck geht.

Alles andere kann sinnvoller Weise erst angegangen werden, wenn Kripo und Staatsanwaltschaft Lübeck die diversen Unklarheiten des Falles durchleuchtet haben:

Stellt die um 22 Stunden verspätete Anzeige des Geschehens durch die ehemalige Anstaltsleiterin den Versuch einer strafbaren Strafvereitelung dar? Welche Rolle spielte Alkohol bei dem Vorfall? Wurde in der JVA tatsächlich von Gefangenen Schnaps destilliert oder handelte es sich um schwach alkoholhaltigen „Aufgesetzten“? Wer befreite die Geisel tatsächlich? Andere Justizbeamte oder etwa Mitgefangene aus dem Rocker-Milieu? Wurde dem bereits überwältigten Geiselnehmer durch einen Vollzugsbeamten noch ins Gesicht getreten und wurde er dabei verletzt?

Wilde Spekulationen auf völlig ungesicherter Faktengrundlage sind völlig fehl am Platz. Und sie sind auf dem Holzweg, gar einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu fordern.

Ich kann Ihnen aus langjähriger beruflicher Befassung mit Strafgefangenen und Justizvollzugsanstalten versichern: Es gibt kaum einen Ort, an dem die Gerüchte und Scheißhausparolen so sprießen, wie in einer Haftanstalt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition,

lassen Sie die Behörden ihre Arbeit machen, bevor Sie sich ein Urteil bilden. Sie vermischen Politik und Strafverfolgung. Polizei und Justiz brauchen Zeit und Nichteinmischung bei ihren Ermittlungen. Es gilt Objektivität und Unschuldsvermutung.

Das passt der Opposition aber bei ihrem durchsichtigen Spiel nicht in den Kram. Sie will skandalisieren und möglichst schnell das Holz für einen hübschen Scheiterhaufen zusammengesammelt haben. Wir versichern Ihnen hier und heute, dieses Spiel wird nicht funktionieren.

Ich komme jetzt dazu, warum ich den Antrag der CDU auch in der Sache ablehne: Er hinkt in allen Punkten den Realitäten in unseren Haftanstalten hinterher.

Der Umgang mit „kritischen Situationen im Dienst“ ist seit vielen Jahren integraler Bestandteil der Ausbildung unserer Justizvollzugskräfte. Alles andere wäre auch höchst fahrlässig.

Eine Haftanstalt ist kein Mädchenpensionat. Dort werden auf engem Raum ganz überwiegend Männer gegen ihren Willen eingesperrt. Diese Menschen haben erhebliche Probleme mit einem angemessenen menschlichen Miteinander. Dies gilt gerade für Schleswig-Holstein. Denn hier gibt es eine sensationell niedrige Haftquote. Auf 100.000 erwachsene EinwohnerInnen kommen nur 48 Inhaftierte. Das ist bundesweit die niedrigste Quote. Sogar die meisten skandinavischen Länder haben eine höhere.

Dies bedeutet aber auch, dass die Konzentration harter Fälle in unseren Haftanstalten besonders hoch ist, besonders wegen der vielen Langstrafer z.B. in der JVA Lübeck. Und darum ist es gut und wichtig, dass seit vielen Jahren in der Ausbildung von Justizvollzugskräften in Schleswig-Holstein mindestens ein Viertel der gesamten zweijährigen Ausbildungszeit darauf verwendet wird, die Vollzugskräfte auf kritische Situationen intensiv vorzubereiten. Die Stichworte sind: Gefahrenabwehr, Deeskalation und Selbstverteidigung.

Auch in der Fortbildung nehmen diese Aspekte seit geraumer Zeit eine prominente Stelle ein. Schon vor dem Vorfall vom 24.12. wurde die Fortbildung in der „waffenlosen Selbstverteidigung“ für alle Vollzugskräfte verpflichtend gemacht.

Zum Punkt Krisenmanagement:

Hier suggeriert der CDU-Antrag, das Land lasse Strafvollzugskräfte, die eine seelische Extremsituation im Dienst erlebt haben, bisher im Regen stehen. Auch diese Unterstellung geht an der Wirklichkeit vorbei. Seit 2003 gibt es im Justizvollzug das Kriseninterventionsteam (KIT). Es sorgt mit PsychologInnen, SeelsorgerInnen und kollegialen AnsprechpartnerInnen dafür, dass unverzüglich eine Erstintervention bei betroffenen Vollzugskräften stattfindet. Das ist besonders wichtig im Falle einer behandlungsbedürftigen posttraumatischen Belastungsstörung. Denn eine fachärztliche Behandlung kann wegen Ärztemangel in diesem Bereich oft erst später aufgenommen werden, als medizinisch angezeigt ist. Daran aber kann das Justizministerium nichts ändern.

Und wenn Sie die Landesregierung dringend auffordern, bei der Erarbeitung des neuen Landestrafvollzugsgesetzes „den Aspekt der Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Öffentlichkeit zur Grundlage der gesetzlichen Ausgestaltung zu machen“, zeigt das nur, dass Sie auch in diesem Bereich nichts verstanden haben.

Strafvollzugsrecht ist per se Sicherheitsrecht. Es kommt vor allem darauf an, wie man den Begriff der Sicherheit in diesem Zusammenhang definiert. Eine Verengung der Vollzugssicherheit auf „Pfefferspray“, bauliche Hochsicherheitskonzepte und eine restriktive Handhabung von Vollzugslockerungen wird einem modernen Strafvollzug auf jeden Fall nicht gerecht.

Im Änderungsantrag der Koalition haben wir die tatsächlich wichtigen Stichworte für einen der Sicherheit verpflichteten Strafvollzug benannt: Sicherheit steht nicht im Gegensatz zu einem auf Resozialisierung orientierten Vollzug, sondern bedingt ihn. Beratungsleistungen, soziales Training und Therapie, Arbeits- und Qualifizierungsangebote, familienorientierter Vollzug gewähren mehr Sicherheit in der Anstalt als der überwiegende Einschluss der Gefangenen.

Sinnvolle Beschäftigung während der Haft und der Aufbau einer Entlassungs- und Lebensperspektive einschließlich eines funktionierenden Übergangsmanagements mit allen beteiligten sozialen Trägern reduziert die Rückfälligkeit. Erst dadurch wird Sicherheit für die Gesellschaft geschaffen.

Solange Daniel Günther sich in dieser Angelegenheit derart unsubstantiiert aufführt, fehlt uns der Glaube an ihre Bereitschaft, die Dinge sachlich beraten zu wollen.

Ich fordere Sie auf: Finden Sie den Weg zurück zu einer sachlichen Auseinandersetzung über das Strafvollzugsrecht. Bei der Beratung des Jugendarrestvollzugsgesetzes in der ersten Hälfte der 18. Wahlperiode hat das doch schon mal erfreulich gut funktioniert.

Ihren heute vorliegenden Antrag lehnen wir ab.

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