Zu der Debatte um die vermeintlich steigende Gewalt in den Vollzugsanstalten sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:
In der Debatte um einen vermeintlichen Anstieg von Gewalt in den Gefängnissen wird einiges durcheinandergebracht. Die mit dem neuen Strafvollzugsgesetz einhergehenden verlängerten Aufschlusszeiten werden in Zusammenhang gestellt mit Vorfällen, die sich angeblich in letzter Zeit gehäuft hätten. Hierzu ein paar Zahlen: Die Zahl der angezeigten Körperverletzungsfälle in allen Anstalten betrug 2015:
83, und 2016 – bis zum heutigen Tage – 56. Insofern ist festzuhalten, dass die Gewalt in unseren Gefängnissen insgesamt nicht wächst, sondern vielmehr zurückgeht.
Darüber hinaus ist ein Zusammenhang der jüngsten Vorfälle mit dem Strafvollzugsgesetz weder plausibel, geschweige denn erwiesen. Aufschlusszeiten bis 20.00 Uhr sind bundesweiter Standard. Zugleich hat Schleswig-Holstein bereits jetzt die viertbeste Quote im Bundesvergleich beim Verhältnis MitarbeiterInnen/Gefangene.
Die Behauptung, schwächeren Gefangenen wäre die Rückzugsmöglichkeit genommen worden, ist ebenso wenig einleuchtend. Selbstverständlich ist die Nutzung von Aufschlusszeiten nicht verpflichtend; Jede/r einzelne Gefangene hat nach wie vor das Recht, in seinem/ihrem Raum zu bleiben und darüber hinaus die Möglichkeit, ihn abzuschließen, wobei dann nur die Bediensteten noch Zugang haben.
Die „Brotmesserattacke“ wurde während einer Pausenzeit in einem Arbeitsbetrieb durchgeführt, und hat schon deshalb mit dem neuen Gesetz nicht das Geringste zu tun.
Das alles interessiert Frau Ostmeier in ihrer bodenlosen Unkenntnis über die Verhältnisse in unseren Justizvollzugsanstalten natürlich wenig. Ihre Devise heißt: Immer feste druff!
Fraktion SH



