Die Polizeibeauftragtenstelle kommt!

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 3 – Änderung des Gesetzes über die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten und Antrag zum Polizeibeauftragten des Landes

Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:

 

Nun kommt sie also, unsere Polizeibeauftragtenstelle! Ich freue mich, dass der Landtag dieses Projekt, das uns Grünen sehr am Herzen liegt, noch vor der Sommerpause in zweiter Lesung verabschieden kann. Wir haben einen langen Weg hinter uns!

„Polizei braucht Vertrauen statt Misstrauen“, so lautete die fundamentale Gegenposition der KollegInnen der CDU. Doch in den Anhörungen hat sich ein deutliches Votum für unser Vorhaben ergeben.

Mit Verlaub, das mit dem Misstrauen ist ja nun wirklich vorsintflutlich. Alle staatlichen Gewalten – und die Polizei ist als Inhaberin des Gewaltmonopols der Inbegriff staatlicher Gewalt – bedürfen schlichtweg der gegenseitigen Kontrolle. Das ist ein fundamentales Grundprinzip für einen modernen Rechtsstaat. Ich habe dies schon in einem anderen Zusammenhang – der polizeilichen Kennzeichnungspflicht – betont. Das Misstrauen gegenüber unkontrollierter staatlicher Gewalt ist dem neuzeitlichen Staatsverständnis immanent. Wer das nicht einsieht, sollte sich fragen, in was für einer Zeit er/sie eigentlich lebt.

Nein, institutionelles Vertrauen ist nicht mit Gottvertrauen zu verwechseln. Die oder der Polizeibeauftragte hat gerade die Aufgabe, Vertrauen zu schützen, Vertrauen herzustellen, und Vertrauen dort wiederherzustellen, wo es Schaden genommen hat. Latente Angstphantasien und Paranoia gegenüber der Polizei werden dadurch nicht befördert, sondern es wird dem entgegengewirkt.

Meine Damen und Herren,                               

zu guter Letzt hatte ich den Eindruck, dass wir viele SkeptikerInnen dieses Projekts am Ende doch noch mitnehmen konnten. Vor allem die Ausführungen des Bürgerbeauftragten aus Rheinland-Pfalz, Dieter Burgard, im Innenausschuss, haben viele Kritiker überzeugt.

Dieser arbeitet seit Jahren erfolgreich als Polizeibeauftragter und konnte anhand vieler Beispiele belegen, in welchen Fällen er helfen konnte. Er ist dort ein geschätzter Partner, auch der Polizei selbst.

Die anfänglichen Befürchtungen der Polizeigewerkschaften, die es auch dort gab, haben sich gerade nicht bestätigt.

Und, was weniger erbaulich war, aber nicht minder überzeugend, war die Debatte zu den Vorfällen an der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei Schleswig-Holstein. Das war wohl ein Paradebeispiel für die Sinnhaftigkeit einer Polizeibeauftragtenstelle. Denn es zeigt, dass das Hauptargument von CDU und der Polizeigewerkschaften hinkt: Die vorhandenen Beschwerdeverfahren seien derart grandios und über jeden Zweifel erhaben, dass eine weitere, unabhängige Anlaufstelle für die Betroffenen überflüssig sei.

Nein, es hat ganz und gar nicht den Anschein, dass die vorhandenen Dienstwege und Instrumentarien sich in diesem Fall bewährt hätten. Wir hatten dazu eine ausführliche Diskussion im Innen- und Rechtsausschuss. Aus dieser wurde der Chef der Polizeiabteilung im Innenministerium in der Zeitung mit Bezug auf die Polizeibeauftragtenstelle zitiert: „Da bin ich deutlich geläutert!“

In diesem Sinne; ich denke, die Akzeptanz für die neue Stelle wird sich sehr schnell einstellen.

Meine Zuversicht speist sich dabei nicht zuletzt aus der Tatsache, dass es Samiah El Samadoni ist, die das Amt jetzt versehen wird. Ihre hervorragende Arbeit in der Rolle als Bürgerbeauftragte und Antidiskriminierungsstelle qualifiziert sie bestens auch als Polizeibeauftragte. Mit ihrem Engagement und ihren mediatorische Fähigkeiten wird sie auch diesen Job überzeugend ausfüllen!

Und übrigens, liebe CDU: Nehmen Sie sich ein Beispiel an Ihren KollegInnen in Baden-Württemberg. Der kürzlich abgeschlossene grün-schwarze Koalitionsvertrag sichert ausdrücklich mit dem Segen der CDU, den Fortbestand der dort kurz vor der Wahl eingeführten Polizeibeauftragtenstelle. Geht doch, liebe CDU!

Unser letzter Änderungsantrag ändert nur noch ein paar Feinheiten, die wir aus den Anhörungen mitgenommen haben: Zum einen verlängern wir die Frist, binnen derer Beschwerden oder Eingaben nach Beendigung eines Sachverhalts eingereicht werden müssen, von sechs auf zwölf Monate.

Das gibt den Betroffenen mehr Zeit, die Geschehnisse zu verarbeiten und den Entschluss zu fassen, Hilfe zu suchen. Zum anderen verankern wir eine jährliche Berichtspflicht im Gesetz, die sicherstellt, dass die Beauftragtenstelle die Möglichkeit erhält, etwaige Missstände und Vorschläge regelmäßig zur Befassung in den Landtag bringt.

Das Inkrafttreten wird um drei Monate verschoben, damit die Besetzung der 1,5 neu geschaffenen Stellen gewährleistet ist. Dadurch kann Frau Samiah El Samadoni dann mit Inkrafttreten des Gesetzes gleich loslegen. Nach all dem bin ich davon überzeugt, dass wir mit diesem Gesetz eine sehr gute Grundlage dafür geschaffen haben, dass die Polizeiarbeit insgesamt weiter verbessert wird und das Vertrauen in die Polizei gestärkt wird.

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