Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 21 + 60 – Schwimmausbildung und kommunale Sportstätten
Dazu sagt der sportpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen,
Burkhard Peters:
Die Sanierung der Sport- und Schwimmstätten, die Sportförderung insgesamt ist eine wichtige Aufgabe von Land und Kommunen. Dass der Sanierungsbedarf vor allem bei Hallenbändern sehr hoch ist – über die Hälfte der Hallenbänder hat einen Sanierungsbedarf - war allerdings schon vor der Großen Anfrage bekannt.
Der Sanierungsstau ist nicht über Nacht entstanden, sondern er hat sich in den letzten Jahrzehnten aufgebaut – auch unter den Augen der CDU. Und er erschöpft sich nicht in den Sport- und Schwimmstätten. Wir müssen ebenso in Straßen, Krankenhäuser und Schulen investieren.
Doch zunächst zu den Schwimmstätten: Hier haben wir bereits 2015 und 2016 jeweils zwei Millionen Euro für die energetische Sanierung zur Verfügung gestellt und ab diesem Jahr fließen weitere 2,75 Millionen Euro aus dem Impuls-Programm in deren Sanierung.
Aus der Großen Anfrage wird deutlich, dass es inzwischen landesweit eine echte Dynamik gibt, den Sanierungsstau anzugehen. Auch wenn die Meinungen darüber auseinandergehen, ob unsere finanzielle Unterstützung den entscheidenden Impuls dafür gegeben hat, sind wir uns in der Sache einig: Diese Investitionen sind dringend erforderlich.
Wie wichtig der Erhalt der Schwimmstätten ist, haben gerade noch einmal die Badeunfall-Zahlen verdeutlicht, die die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) Ende letzter Woche vorgestellt hat: 2016 sind in Deutschland und auch in Schleswig-Holstein so viele Menschen ertrunken wie seit zehn Jahren nicht mehr.
Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, dass es bereits in den Grundschulen Schwimmunterricht gibt und es ist besorgniserregend, dass in rund 25 Prozent unserer Grundschulen Schwimmunterricht nicht angeboten werden kann. Es ist absolut richtig, dass die Landesregierung hier eine Projektgruppe ins Leben gerufen hat, um diesen Missstand zu beheben.
Ein besonderes Augenmerk – darauf hat ja auch die DLRG hingewiesen – müssen wir in diesem Zusammenhang auf die neu Zugewanderten werfen – für die Schwimmen viel weniger selbstverständlich ist. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Dezember 2016, dass Schülerinnen nicht aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht befreit werden dürfen, mag auf den ersten Blick hilfreich erscheinen. Die Diskussion zeigt aber auch wie hochsensibel das Thema ist.
Unbestritten leistet der Sport viel für die Integration! Deshalb fördern wir nicht nur die Sanierung der Sport- und Schwimmstätten und den Landessportverband mit inzwischen acht Millionen Euro im Jahr, sondern stellen in diesem Jahr auch 500.000 Euro für interkulturelle Sportvereine zur Verfügung.
Wir begrüßen es, dass sich die Landesregierung darüber hinaus im Bundesrat dafür einsetzt, dass die Bundesregierung ein Programm zur Sanierung der Sportinfrastruktur aufsetzt. Länder und Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, den Sanierungsstau zu beseitigen. Wir haben dafür zwar das Impuls-Programm, aber mit Mitteln vom Bund würde es schneller gehen und die Kommunen würden zusätzlich entlastet.
Der Antrag der CDU-Fraktion erscheint mir deswegen geradezu absurd: Sie fordern ständig mehr Mittel für den Sport und geben vor, dass Ihnen das Thema am Herzen liegt, aber auf ein Bundesprogramm für Sport wollen Sie verzichten? Das ergibt keinen Sinn!
Wir wollen, dass die Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz nicht in kleinen Beträgen versiegen, sondern richtig Wirkung entfalten. Deswegen fördern wir daraus primär Kitas und Schulen in finanzschwachen Kommunen. Die CDU stänkert seit Monaten dagegen an, doch Monika Heinold hat schon längst gesagt, dass die Förderzwecke erweitert werden könnten, wenn die kommunalen Spitzenverbände keinen Bedarf für die Sanierung von Schulen und Kitas sehen. Das ist aber nicht der Fall.
Kurz noch zum Thema Pferdesteuer: Wenn Kommunen meinen, sie brauchen weitere Einnahme durch eine neue Steuer, dann ist das allein die Sache der Kommune. Die Finanzhoheit ist ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie.
Zur Pferdesteuer gibt es pro und contra Argumente. Wir denken, dass die Gemeindevertretung in ihrer Weisheit schon die richtige Entscheidung treffen wird. Den guten Rat vom Land braucht sie dabei bestimmt nicht. Wir schließen uns deshalb der Beschlussempfehlung des Finanzausschuss an und lehnen Ihre beiden Anträge ab!
Fraktion SH



