Die Unabhängigkeit des Landesverfassungsgerichts stärken

Daniel Günther (CDU), Ralf Stegner (SPD), Eka von Kalben (Bündnis 90/Die Grünen), Wolfgang Kubicki (FDP) und Lars Harms (SSW):

Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und der SSW haben sich auf eine Reform des Landesverfassungsgerichts verständigt. Ziel ist, die Unabhängigkeit des Gerichts zu stärken und seine Arbeitsfähigkeit zu verbessern. Ein entsprechender Antrag für die kommende Landtagssitzung wurde heute (09. September 2016) der Landtagsverwaltung zugeleitet (http://www.cdu.ltsh.de/media/16-09-09-GELverfGG.pdf).

Im Wesentlichen geht es um drei Punkte: Die Amtszeit der Richter wird auf zwölf Jahre verlängert; eine Wiederwahl ist künftig ausgeschlossen. Die persönlichen Stellvertreter rücken im Falle des Ausscheidens einer Richterin oder eines Richters künftig für die verbleibende Amtszeit ins Gericht nach. Aufgerückte Stellvertreter können erneut zum Richter gewählt werden; allerdings ist auch ihre Gesamtamtszeit auf zwölf Jahre begrenzt.

Nach nunmehr acht Jahren Erfahrung mit der Arbeit des Gerichts sei es Zeit für einige kleine Änderungen, die sich aus der Praxis ergeben. Damit werde die Arbeit des Gerichts erleichtert und für Kontinuität und reibungslose Abläufe gesorgt, begründen die Fraktionen ihre Änderungen. Das Verfassungsgericht und die dafür im Gesetz festgelegten Regelungen hätten sich grundsätzlich bewährt.

Mit ihrer Reform der Amtszeit und dem Verzicht auf eine Wiederwahl orientieren die Landtagsfraktionen in Schleswig-Holstein sich an den Regelungen des Bundesverfassungsgerichts. Diese garantieren nach Ansicht der Parlamentarier eine weitest mögliche richterliche Unabhängigkeit.

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