Ein weiterer Schritt zum gläsernen Menschen steht bevor

Es gilt das gesprochene Wort.

TOP 40 - Schutz der Vertraulichkeit und Anonymität der Telekommunikation

Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,

Burkhard Peters:

Wir Grünen begrüßen die Intention des Piratenantrags ausdrücklich. Die in den 12 Einzelpunkten aufgeführten Nachverhandlungsaufträge für den Bundesrat zum Schutz der Nutzer vor staatlichen Eingriffen in das Telekommunikationsgeheimnis weisen allesamt auf schwerwiegende Mängel und Lücken im Bereich des Datenschutzes im vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hin.

Ein Telekommunikationsgesetz, welches die im Antrag der Piraten geforderten Vorgaben nicht erfüllen würde, wäre aus Sicht des Datenschutzes schwer mangelbehaftet und würde höchstwahrscheinlich nicht der Vorgaben der einschlägigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts genügen.

Das Gesetz ermöglicht in seiner jetzigen Form den ungehinderten Zugriff von Sicherheitsbehörden einschließlich der Geheimdienste auf die Kundenregister und Bestandsdaten bei den Internet-Providern. Ein weiterer Schritt zum gläsernen Menschen steht bevor.

In dieser Einschätzung sind wir Grünen – namentlich unser für die Netzpolitik im Bundestag zuständige Abgeordnete Dr. Konstantin von Notz -- uns mit den Piraten und dem Kollegen Dr. Breyer völlig einig.

Vor allem die Forderung eines Richtervorbehalts und das Setzen hoher Eingriffsschwellen bei der Auslieferung von Telekommunikations-Bestandsdaten an staatliche Ermittlungsbehörden ist uneingeschränkt richtig. Gleiches gilt für die Forderung nach einer sehr restriktiven Regelung für die Preisgabe von Zugangscodes an Ermittlungsbehörden und Geheimdienste. Entsprechend ist auch die Einführung einer elektronischen Auskunftsschnittstelle für ein automatisiertes Massenabrufverfahren durch Sicherheitsbehörden ein datenschutzrechtliches „No-Go“, das es möglichst zu verhindern gilt. Der Sache nach ist der Antrag also gut, im Bereich ihres Kerngeschäfts gibt es an der Arbeit der Piraten nichts zu meckern.

Gleichwohl haben wir Zweifel, ob die mit dem Antrag verfolgte Absicht, die reine Lehre des Nutzerschutzes von Schleswig-Holstein aus in der Bundesgesetzgebung bedingungslos durchzusetzen, tatsächlich erfolgreich umgesetzt werden kann. 

Wir wissen doch alle, dass man bei der komplizierten politischen Gemengelage des Bundesrates mit einem so umfangreichen und vor allem inhaltlich unabgestuften Forderungskatalog in den Verhandlungen keinen Blumentopf gewinnen kann.

Nach aller Erfahrung verlangt die Prokura, mit der wir als Parlament die Regierung für die entsprechenden Verhandlungen und Abstimmungsgespräche ausstatten wollen, einen flexibleren Auftrag. Es wird also um die Erarbeitung einer abgestuften Verhandlungslinie gehen, in der Prioritäten zwischen den einzelnen Forderungen, weiche und harte Punkte definiert werden.

Der Antrag in seiner vorliegenden Form ist zwar als Thesenpapier darüber, wie eine wunderbare Netzwelt aussehen sollte, sehr geeignet. Nicht aber als streng bindender Verhandlungsauftrag für den Bundesrat. Hier ist eine abgestufte und vor allem Spielraum lassende Forderungsliste gefragt, damit wir im Bundesrat nicht vor die Wand rennen und letztlich überhaupt nichts durchsetzen können.

Der Antrag soll deshalb zu einer inhaltlichen Überprüfung und Überarbeitung in den Innen- und Rechtsauschuss überwiesen werden.

Thema: 

AbgeordneteR: 

kein Egebniss

Grüne Partei SH
Anträge in Leichter Sprache