Dass Kinder und Minderjährige in die Schule gehören und nicht in die Ehe wird hier zu Lande wohl niemand bestreiten.
Ihr Antrag, liebe CDU, ist bestechend schlicht formuliert. Die dahinter stehende Rechtslage ist hochkomplex und inwieweit eine Änderung der Rechtslage allein ausreichend ist, die Betroffenen zu schützen, ist noch im Ausschuss zu beraten. Aus meiner Sicht greift Ihr Antrag da zu kurz.
Liebe Abgeordnete der CDU,
komplexe Lebenslagen lassen sich selten allein per Gesetz auflösen.
Und wenn das ganze Thema dann zeittypisch noch mit einem islamkritischen Spin unter dem Stichwort „Wertedebatte“ versehen wird, wird das ganze politisch hochproblematisch.
Wenige werden wohl bestreiten, dass auch die USA zu unserer westlich-christlichen Wertegemeinschaft gehören. Dann sollte man aber auch zur Kenntnis nehmen, dass in den USA das Mindestalter für Ehen in manchen Bundesstaaten bereits bei 12, 13 oder 14 Jahren beginnt. So richtig ihr Antrag im Kern ist: Die Frühverheiratung ist eine Frage von Bildung, sozialem Stand und auch von sicheren Zugangswegen nach Europa. Hüten Sie sich davor, die Debatte immer wieder im Wertekontext „Wir“/“Die“ zu führen.
Erst am 05.09. hat sich die von Bayern initiierte Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema Kinderehe das erste Mal getroffen. Nach einer Anfrage der grünen Bundestagsfraktion wurden bis Mitte 2016 insgesamt 1.475 minderjährige Verheiratete unter Geflüchteten registriert. Als besonders problematisch ist die Gruppe der verheirateten Kinder unter 14 Jahren anzusehen. Sie betrug im Juli bundesweit 361 Kinder. Ob und wie viele Fälle es zurzeit in Schleswig-Holstein gibt, ist nicht bekannt. In letzter Zeit häufen sich Berichte aus den Flüchtlingscamps vor Ort, dass die Verheiratungen Minderjähriger stark gestiegen sind.
An diesem Punkt sollten wir zuerst ansetzen und die Zahlen eruieren.
Im Inland geschlossene Ehen müssen immer deutschen Formerfordernissen genügen. Rechtlich gesehen ist eine sogenannte Imam-Ehe oder eine in der Kirche geschlossene Ehe ohne standesamtliche Trauung schon heute in der Regel null und nichtig. Nur das nützt möglicherweise den Betroffenen nichts.
Auch hier ist eine Erhellung des Dunkelfelds notwendig, inwieweit diese Fallkonstellation in Schleswig-Holstein ein Problem darstellt und inwiefern im besten Fall im Vorhinein Beratungsangebote den Weg in die Ehe verhindern können.
Im Ausland geschlossene Ehen mit Kindern unter 14 Jahren können hier nicht anerkannt werden, ebenso wenig wie Zwangsehen, da es sich dabei um Straftaten handelt. Ich gehe davon aus, dass das Jugendamt in den jeweiligen Fällen angemessen handelt.
Auslandsehen ab 16 Jahren hingegen kann die Anerkennung nicht verwehrt werden, da selbst das deutsche Recht dies im Ausnahmefall vorsieht und damit nicht von einem unerträglichen Bruch mit Rechtsgrundsätzen gesprochen werden kann.
Ich kann Ihrem Antrag nicht entnehmen, ob Sie gleichzeitig eine Heraufsetzung des allgemeinen Ehemündigkeitsalters befürworten, wie es zurzeit in einigen Landesparlamenten diskutiert wird. Ich persönlich halte eine ausnahmslose Ehemündigkeit ab 18 für vertretbar.
Bleibt der enge Bereich von Auslandsehen, die zwischen 14- und 16-Jährigen geschlossen wurden und vor Erreichen der Volljährigkeit in Deutschland gelebt werden. Zugang zu Beratung und Bereitstellung eines Amtsvormundes durch das Jugendamt ist in diesen Fällen zweifelsohne oberste Priorität.
Zu der rechtlichen Frage der Anerkennung liegen widersprechende Entscheidungen der Oberlandesgerichte vor, die Sie motiviert haben, diese Klarstellung im Gesetz zu beantragen.
Der Bundesgerichtshof hat sich bislang noch nicht dazu geäußert. Insoweit ist gesetzgeberische Hektik nicht angezeigt, weil der BGH in absehbarer Zeit eine höchstrichterliche Klärung der streitigen Frage herbeiführen wird, die dann für alle Familiengerichte praktisch bindend ist.
Dennoch pressiert das Problem Kinderehen für all diejenigen, die bereits minderjährig verheiratet in Deutschland leben.
Was wir für diejenigen tun können, denen eine Zwangsheirat oder Frühehe droht oder die bereits minderjährig verheiratet sind, sollten wir im Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten. Neben der Positionierung für die Arbeitsgruppe auf Bundesebene sollten wir uns auch darüber unterhalten, was wir in Schleswig-Holstein konkret tun können, um Beratungsangebote und Prävention zu stärken.
Fraktion SH



