Juristenausbildung: Nutzt wahrscheinlich nicht viel, schadet aber auch nichts

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 11 – Europäische Dimension der Juristenausbildung


Dazu sagt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:

Lieber Kollege Dr. Klug,

liest man die Überschrift Ihres Antrages, denkt man zunächst, da muss ja was mächtig Gewaltiges dahinter stecken: „Europäische Dimension der Juristenausbildung“ ... große Räume tun sich auf!

Bei genauer Betrachtung Ihres Antrags schnurrt das aufgeworfene Problem dann doch arg zusammen. Dieser Antrag lässt zweifeln: Wie schaffen es eigentlich einzelne Tagesordnungspunkte auf die Beratungsliste im Plenum?

Ja, in seltenen Einzelfällen könnte es vielleicht einmal zu einem Problem für Referendarinnen und Referendare kommen, eine Wahlstation bei der Europäischen Kommission oder beim Hanse Office genau im zeitlichen Anschluss an die Pflichtstationen einzupassen. Denn der bisherige § 32 Abs. 1 unserer Juristenausbildungsverordnung legt fest, dass die 3-monatige Wahlstation im Anschluss an die 21-monatige Ausbildung in den Pflichtstationen stattzufinden hat. Unsere Ausbildungsverordnung ist da starrer formuliert als die Regelungen in Hamburg oder Niedersachsen, die insoweit Ausnahmen ermöglichen.

Die europäischen Institutionen, in denen die Wahlstation absolviert werden kann, haben aber keine starren Einstellungsfristen. Mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf bei der Antragstellung von sechs bis neun Monaten bei diesen Institutionen, können Referendarinnen und Referendare es also durchaus schaffen, die gewünschte Station in der Wahlstationszeit zu platzieren.

Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Station bei europäischen oder anderen internationalen Behörden und bei Auslandsvertretungen des Bundes auch im Rahmen der Verwaltungsstation zu absolvieren.

Um dennoch weitere Flexibilität in den zeitlichen Abläufen der ReferendarInnenausbildung zu schaffen, spricht nichts dagegen, eine Regelung wie im Hamburger Ausbildungsgesetz auch in unsere JAVO einzufügen. Mehr Flexibilität ist wünschenswert, weil die Ausbildungsplätze im Ausland zum einen knapp, zum anderen begehrt sind.

Ich glaube, dass es wenig Praxisrelevanz haben wird - aber wir werden sehen. Auslandsstationen bedeuten einen hohen Organisationsaufwand, zum Beispiel bei der Suche nach einer Wohnung. Das ist während der laufenden Anwaltsstation kurz vor dem Examen, wo die Betroffenen vordringlich die anstehende Staatsprüfung im Kopf haben, ganz schöner Stress.

Da es sich in Schleswig-Holstein im Gegensatz zu Hamburg nur um eine Rechtsverordnung handelt, brauchen wir für eine Änderung der JAVO auch keine weitere Befassung im Innen- und Rechtsausschuss und keine weitere Lesung. Von mir aus können wir den Antrag heute wie beantragt beschließen.

Nutzt wahrscheinlich nicht viel, schadet aber auch nichts. Können wir also machen.

 

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