Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 2 – Angleichung der Regelaltersgrenze von Ministern an Beamte
Dazu sagt die Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Eka von Kalben:
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Initiative der Piraten, die Altersgrenze der Ministerinnen und Minister an die des Beamtenrechts anzupassen, ist sicherlich kein Vorhaben, das für unsere Landespolitik oder unseren Haushalt von entscheidender Bedeutung wäre. Es betrifft ja nur einen sehr überschaubaren Personenkreis.
Trotzdem hatten wir Grüne von Anfang an Sympathien dafür. So scheint es ja eine grundsätzliche Frage der Gleichbehandlung mit der wichtigen Signalwirkung: Keine Privilegien unseres Spitzenpersonals gegenüber allen Übrigen. Gleiches Ruhestandsalter für alle.
So haben es auch schon andere Bundesländer wie Hamburg, Brandenburg und Bayern für ihre Ministerinnen und Minister geregelt. Wenn es auch entsprechend viele Bundesländer noch nicht angepasst haben, ist es doch jedenfalls keine abwegige Idee.
Auf der anderen Seite hatten wir auch einige Bedenken. So schien uns der Gesetzentwurf der Piraten nicht hinreichend zu berücksichtigen, dass das Ministeramt ganz besondere Anforderungen stellt, die mit denen sonstiger Beamter nicht wirklich vergleichbar sind. Man muss die Bereitschaft mitbringen, unbegrenzt Überstunden zu machen, Termine an sieben Tagen in der Woche wahrzunehmen und überall im Land unterwegs zu sein. Mit einer 40-Stunden-Woche hat das nichts zu tun. Ich habe größten Respekt vor dem, was unsere Ministerinnen und Minister Woche für Woche leisten!
Auch die Verantwortung ist enorm. Wenn in den Häusern oder untergeordneten Behörden mal ein Fehler unterläuft, und das passiert in den besten Häusern, ist es der Minister oder die Ministerin, die dafür geradestehen muss. Man sitzt auf einem Schleudersitz, der Job kann von einem Tag auf den anderen Vergangenheit sein.
Für diese Aufgabe gilt es, Spitzenleute zu gewinnen! Wir müssen der Realität ins Auge sehen und mit Blick auf die freie Wirtschaft feststellen, dass dort das Spitzenpersonal ein Vielfaches verdienen kann. Die Gehälter von Ministerinnen und Ministern können damit nicht mithalten (und stehen im Übrigen auch schon jetzt nicht in einem angemessenen Verhältnis zu Gehältern in vielen kommunalen Aufsichtsgremien und Anstalten des öffentlichen Rechts).
Insofern kann die Privilegierung durch ein früheres Ruhestandseintrittsalter politisch durchaus gerechtfertigt werden.
Meine Damen und Herren, eine Skandalisierungspotential des aktuellen Zustands sehe ich überhaupt nicht.
Unsere Grüne Position ist trotz alledem eine andere. Als Partei, die sich für Gleichbehandlung und Gerechtigkeit einsetzt, hätten wir die positive Signalwirkung, die von diesem Gesetzentwurf ausgeht, begrüßt.
Immerhin wird die harte Arbeit eines Ministeramts schon durch ein recht ordentliches Gehalt und einen sehr hohen prozentualen Versorgungsanspruch nach verhältnismäßig kurzer Amtszeit vergolten - 25 Prozent nach nur fünf Jahren – nimmt man den öffentlichen Dienst unseres Landes als Maßstab.
Die schriftliche Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss hat ein klares Votum ergeben: Die Intention des Gesetzentwurfs wurde begrüßt, und die Mängel in der Umsetzung, beispielsweise die fehlende Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme gegen Abzüge, waren leicht behebbar.
Doch in unserer Koalition müssen, soweit ein Vorhaben nicht vom Koalitionsvertrag erfasst ist, alle drei Koalitionspartner zustimmen. Eine Einigung ist hier nicht gelungen. Wir Grüne jedenfalls werden diese Idee, wie auch viele andere, für die Zukunft im Hinterkopf behalten.
Ich bin fest davon überzeugt, dass unsere Ministerinnen und Minister noch viele Jahre ihr Können in der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung unter Beweis stellen können. Wenn ich ihren Elan sehe, dann bestimmt gerne auch bis zum 67. Lebensjahr.
Denn bei der jetzigen Altersgrenze handelt es sich um den rechtlich frühestmöglichen Zeitpunkt. Wer gern gestaltet, arbeitet bestimmt auch gern freiwillig weiter.
Vielen Dank!
Fraktion SH



