Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 7 – Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Landesbeamtengesetzes
Dazu sagt die Fraktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Eka von Kalben:
Liebe Kolleginnen und Kollegen.
Bevor ich zu dem Landesbeamtenmodernisierungsgesetz ins Detail gehe, möchte ich mich an dieser Stelle einmal ausdrücklich bei der CDU bedanken, dass sie unserem Gesetz mit zustimmt! Die Kolleginnen und Kollegen haben sich im Innen- und Rechtsausschuss dazu meiner Meinung nach sehr konstruktiv eingebracht (auch mit einem eigenen Änderungsantrag).
Meine Damen und Herren, natürlich fällt es dem Land als Arbeitgeber schwer, in Sachen Gehälter mit so manchen vergleichbaren Jobangeboten in der freien Wirtschaft mitzuhalten. Doch ich bin fest überzeugt, dass gerade Menschen, die im öffentlichen Dienst arbeiten oder damit liebäugeln, nicht nur auf den blanken Rubel schauen.
Denn es gibt noch sehr viel mehr Faktoren, die für die Berufsentscheidung eine wichtige Rolle spielen: Attraktive Teilzeitmöglichkeiten, auch im Alter, Sabbatjahre oder Vereinbarkeit von Familie und Beruf – in Sachen work-life-balance hat der öffentliche Dienst als Arbeitgeber seine großen Stärken. Und diese wichtigen Faktoren werden durch unser Landesbeamtenmodernisierungsgesetz verbessert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, natürlich sehen wir auch Ihre Kritikpunkte. Der Fachkräftemangel wird durch dieses Gesetz nicht behoben. Wir stecken aber in einem gewissen Dilemma: Ja, der öffentliche Dienst muss attraktiv sein, aber dies steht in ständiger Konkurrenz und muss abgewogen werden gegenüber anderen Ausgaben.
Neue Leute einstellen, oder die vorhandenen Leute besser bezahlen? Einerseits brauchen wir mehr Lehrerstellen und diese bringen ja auch für die bereits tätigen Lehrerinnen und Lehrer eine Arbeitsentlastung mit sich. Andererseits sehen wir am Hamburger Rand das Problem des Fachkräftemangels, da es sich für qualifizierte Menschen aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten nicht lohnt, dorthin zu ziehen. Und wenn doch, dann arbeiten sie lieber in Hamburg.
Neue Stellen nützen ja auch nichts, wenn wir sie nicht besetzt kriegen. Hier müssen wir immer einen Spagat schaffen und der gelingt uns meines Erachtens ganz gut mithilfe des vorliegenden Gesetzes und Haushaltspolitik: Wir besinnen uns hinsichtlich Attraktivität auf unsere bereits genannten Stärken und schaffen im Übrigen Stellen überall dort, wo es notwendig ist.
Lassen Sie mich noch kurz auf zwei Punkte eingehen, die wir mit unserem Änderungsantrag noch eingebracht haben.
Infolge der Anhörungen haben wir eine verpflichtende Versorgungsauskunft im Gesetz verankert und damit eine alte Ungleichheit zuungunsten unserer Beamtinnen und Beamten gegenüber anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beseitigt.
Diese Versorgungsauskunft ist inzwischen zwingend notwendig zur Aufnahme von Krediten, beispielsweise für den Hausbau, was in der Vergangenheit zu erheblichen Problemen geführt hat. Aber auch gerade für Menschen in Teilzeit ist das eine wichtige Auskunft – manche Bedienstete merken erst mit Mitte 60, wie sich die lebenslange Teilzeit auswirkt.
Die Streichung der Altersgrenze für Regelbeurteilungen hielten wir nicht mehr für sinnvoll. Überflüssige Beurteilungen im Alter können für Beschäftigte demotivierend wirken.
Wir heben die Altersgrenze jedoch von 55 auf 57 an, denn mit dem gestiegenen Renteneintrittsalter verschiebt sich auch die Möglichkeit, spät noch berufliche Veränderungen anzustreben. Mit 55 hat man ja schon nach jetzigem Stand in der Regel noch 12 Jahre zu arbeiten. Darüber hinaus steht es jedem Beamten und jeder Beamtin frei, sich auch nach der Altersgrenze freiwillig beurteilen zu lassen, wo es individuell Sinn macht.
Alles in allem wissen wir, dass dieses Gesetz keine Revolution des Beamtendienstes darstellt; es enthält aber viele gute Punkte und eine Vielzahl von Verbesserungen, die uns der Zukunft insgesamt einen großen Schritt näher bringen!
Meine Damen und Herren, ich war ja bekanntlich 25 Jahre lang selbst Beamtin und bin damit nah dran an den Inhalten dieses Gesetzes.
Natürlich kann man sich die Frage stellen, ob der Beamtenstatus im nicht hoheitlichen Bereich überhaupt noch Sinn macht. Das Nebeneinander von Angestellten und Beamten für dieselbe Arbeit bringt immer wieder Ungerechtigkeit und Unmut. Solange es die Zweiteilung gibt, solange müssen wir zumindest ähnliche Bedingungen zubilligen.
Ob Beamte, Angestellte oder Arbeiter – unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schleswig-Holstein verdienen unsere Anerkennung und unseren Dank. Sie verdienen moderne und faire Arbeitsbedingungen.
Dem dient dieses Gesetz.
Vielen Dank.
Fraktion SH



