Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 30 – Personalbedarfsanalyse im Strafvollzug
Dazu sagt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:
Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Klug,
Ihre Anträge zeichnen sich meist durch ihre lakonische Kürze aus. Bei diesem Antrag bleiben Hintergrund und Sinn aber vollends auf der Strecke. Eine Begründung für die Einschaltung einer wie auch immer zusammengesetzten externen Kommission bleiben Sie schuldig. Die Personalbedarfsanalyse ist eine klassische Aufgabe der Ministerien. Wir haben dort die notwendigen Fachleute sitzen. Es bestehen aus unserer Sicht keine Anhaltspunkte, dass diese ihren Job nicht ordentlich gemacht hätten.
Es wird in dem Antrag auch kein Vorschlag gemacht, was für eine Kommission das überhaupt sein sollte. Welche Expertise sie haben sollte, die die Behörden der Landesregierung nicht bietet, und inwiefern ihre Unabhängigkeit gewährleistet werden kann.
Man muss davon ausgehen, dass es sich nur um einen Versuch handelt, unserem Vorhaben zum Strafvollzugsgesetz über Umwege noch einmal Sand ins Getriebe zu streuen.
Bisher ist der Gesetzentwurf zum Strafvollzug vor allem durch die CDU misstrauisch beäugt worden. Ich habe dabei den Eindruck gewonnen, dass die geäußerten Bedenken hinsichtlich der personellen und finanziellen Umsetzung nur einen Nebenschauplatz eröffnen. Ich unterstelle, es bestehen grundlegende Bedenken gegen unser fortschrittliches und auf Resozialisierung ausgerichtetes Strafvollzugsgesetz. Dieses wird nur in der Behauptung angeblich fehlenden Personals verpackt.
Sie sähen es gern, wenn wir in einigen Bereichen des Gesetzes noch einmal zurückrudern würden, etwa bei der Ausweitung von Besuchszeiten zwecks Unterstützung der sozialen Bindungen, der Erweiterung von Kontaktmöglichkeiten durch das Internet und im Bereich eines schon bei Beginn der Haftzeit ansetzenden Behandlungsvollzugs. All diese Punkte sind aber essentiell zur wirksamen Umsetzung der Resozialisierung und damit zur nachhaltigen Verbesserung des Vollzugs.
In der Anhörung zum Gesetz haben sich die Personalbedenken letztlich nicht bestätigt. Es gab Kritik aus den Gewerkschaften der Vollzugskräfte, dass nicht ausreichend Personal für die Neuerungen veranschlagt worden sei. Über diese Kritik haben wir zuletzt noch einmal im Innen- und Rechtsausschuss am 10. Februar auf Bitte der CDU gesprochen. Die Bedenken haben sich nicht bestätigt. Wie aus der Stellungnahme des Justizministeriums schlüssig hervorging, bedurfte die vorgelegte Bezifferung des personellen Mehrbedarfs von 49 Stellen keiner Aktualisierung.
Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen:
- Die Gefangenenzahlen sind in allen Anstalten rückläufig.
- Schleswig-Holstein hat eine Gefangenenrate erheblich unter dem Bundesschnitt, ähnlich der in den skandinavischen Ländern. Unsere Justizvollzugsanstalten (JVA) sind gegenüber den übrigen Bundesländern personell verhältnismäßig gut aufgestellt.
- In großem Umfang werden zusätzlich externe Fachkräfte im Bereich der Bildung, der Beratung und im Therapiebereich eingesetzt. Diese entlasten die beamteten Vollzugskräfte.
- Angesichts des bedauerlicherweise hohen Krankenstandes wird das betriebliche Gesundheitsmanagement intensiviert. Im Vergleich mit Hamburg ist der Krankenstand in Schleswig-Holstein übrigens deutlich geringer. Dort zeigte sich, dass ein Gesundheitsmanagement Zeit braucht, um zu wirken. Wir stehen erst am Anfang des Prozesses. Alles was wir aus den Justizvollzugsanstalten hören, weist darauf hin, dass das Gesundheitsmanagement zusammen mit anderen Verbesserungen bei den Arbeitsabläufen mit viel Engagement in den eingerichteten Arbeitsgruppen der Vollzugskräfte angepackt wird. Da ich im Anstaltsbeirat der JVA Lübeck sitze, kann ich das unmittelbar bestätigen.
Darüber hinaus hat die Justizministerin den Justizbereich bereits mit 51 zusätzlichen Stellen verstärkt, von denen auch 10 in den Justizvollzug gehen – eine derartige Verstärkung hat es schon lange nicht mehr gegeben.
Wie Sie sehen, setzen wir nicht nur gesetzliche Verbesserungen durch, sondern schaffen auch die Vorsorge für ausreichendes Personal.
Dazu noch folgender Hinweis: Schon lange vor Übernahme der Küstenkoalition – auch unter dem von der FDP gestellten Justizministerium - wurde massiv der Personalmangel im Justizvollzug beklagt. Eine externe Bedarfsanalyse wurde auch von Herrn Schmalfuß nicht durchgeführt.
Sie werden dennoch nicht müde, der Landesregierung Inkompetenz zu unterstellen. Sie haben aber selbst, abgesehen von der schlichten Forderung nach „mehr Personal“, nichts zu bieten und auch keinen seriöses Vorschlag, wo man noch mehr Mittel für Personal herzaubern sollte.
Der Justizvollzug wird für die Umsetzung des neuen Gesetzes gut aufgestellt. Unser Justizministerium hat dem Gesetzentwurf zum Strafvollzugsgesetz eine detaillierte und tragfähige Berechnung des Personalbedarfs und der Kosten vorangestellt. Wir sehen keinen Anlass, daran noch Veränderungen vorzunehmen.
Dem Anliegen der FDP können wir daher nicht folgen. Aus meiner Sicht bedarf es keiner weiteren Befassung mit diesem Antrag im Ausschuss. Wir sollten ihn direkt ablehnen.
Vielen Dank.
Fraktion SH



