Polizei: Durch militärische Sturmgewehre erhöhen wir die Sicherheit nicht

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 6 + 39 – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Errichtung eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer und Ausstattung der Sicherheitsbehörden verbessern – Der Terrorgefahr wirksam begegnen

Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen.

Ja, wir leben derzeit in einem Europa, in dem es gehäuft zu terroristischen Anschlägen kommt. Auch Deutschland kann ein potentielles Ziel solcher Anschläge sein. Ob das ländlich bis kleinstädtisch geprägte Schleswig-Holstein hierfür ein realistischer und naheliegender Ort ist, neben Metropolen wie Hamburg oder Berlin, das darf dann aber doch mit Fug und Recht bezweifelt werden. Kiel oder Neumünster sind für den internationalen islamistischen Terror symbolisch eher uninteressant. Zu islamistisch inspirierten Amokläufern werde ich im nächsten Tagesordnungspunkt Punkt kommen.

Herr Kollege Dr. Bernstein,

Ihr Antrag haut  in die gleiche Kerbe wie die Aufrüstungsforderungen der FDP vor ein paar Wochen in der Presse. Dazu kann ich nur sagen: Durch militärische Sturmgewehre wie das G 36 in Polizeihand erhöhen wir in Schleswig-Holstein die Sicherheit mit Sicherheit nicht.

Ein Blick nach Frankreich genügt. Nach den Anschlägen von Paris wurde dort selbst die bislang unbewaffnete lokale Gendarmerie mit Schusswaffen aufgerüstet. Frankreich befände sich „im Krieg“, tönte Präsident Hollande. Die nationale Polizei ist mit schweren Kriegsschusswaffen bestückt. Die Polizeikräfte dürfen sie jetzt sogar außerhalb des Dienstes nach Hause mitnehmen. Auch der verfassungsrechtliche Ausnahmezustand, der den Behörden alle nur erdenklichen Befugnisse einräumt, ist in Kraft.

Was stattdessen notwendig wäre, ist eine vernünftige soziale Präventionsarbeit. Die französischen Banlieues werden von der Politik seit Jahrzehnten vernachlässigt. Dort können Extremisten sich und andere ungehindert radikalisieren. Dass die Polizei jetzt mit Sturmgewehren im Anschlag regelmäßig ohne Gerichtsbeschluss die Sozialbauten durchkämmt, ist dabei wenig hilfreich. Das erhöht die Sicherheit keineswegs. Statt vernünftiger Sozialpolitik werden Bürgerrechte suspendiert und die vergiftete Atmosphäre wird medial angeheizt. Das, meine Damen und Herren, ist so ziemlich das Gegenteil von Grüner Sicherheitspolitik.

Am Nutzen dieser inneren Aufrüstung muss man daher grundsätzlich zweifeln. Nicht erst seit dem traurigen Vorfall in Nizza letzte Woche. Waffentechnische Aufrüstung bringt nichts gegen einen psychopathischen Amokläufer, der mit einem Lastwagen in die dichtgedrängte Menge rast.

Ich kann nicht erkennen, bei welcher Art von Terroranschlag Kriegslangwaffen oder wie auch immer geartete Spezialfahrzeuge der Polizei in Schleswig-Holstein einen konkreten Nutzen bringen würden. Bei Sprengstoffanschlägen dürfte der Nutzen gleich null sein. Auch bei Anschlägen wie in Paris, wo Terroristen mit Sturmgewehren mitten in einem Konzertsaal losfeuern, ist es schlicht Wahnsinn, wenn die Polizei ebenfalls mit Sturmgewehren schießt. Was für Fälle in Schleswig-Holstein, sehr geehrter Kollege Dr. Bernstein, schweben Ihnen vor?

Bislang subsumiere ich Ihren Antrag und die entsprechenden Forderungen des Kollegen Dr. Klug unter dem Stichwort schneidiges Säbelrasseln. In Wirklichkeit betreiben Sie nur das politische Geschäft mit der Angst.

Der einzige Unterschied zur FDP ist, dass die CDU ihre Aufrüstungsforderungen noch mit der Forderung nach der sofortigen Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in unser Landespolizei- und Verfassungsschutzrecht garniert. Die Vorratsdatenspeicherung soll sogar über das aktuelle Bundesrecht hinaus auf die E-Mail-Kommunikation ausgeweitet werden.

Ja was soll das denn? Sie wissen doch genau so gut wie wir, dass Frankreich seit vielen Jahren eine noch viel schärfere Vorratsdatenspeicherung hat. Sie nutzt nichts.

Allein die Frage eines besseren passiven Schutzes unserer Polizeikräfte und die Forderung einer intensiveren Schulung halte ich für zielführend. Ob, wo und in welchem Ausmaß unsere PolizistInnen zum Bespiel mit Schutzwesten der Schutzklasse 4 ausgerüstet werden sollten oder welche Schutzausrüstung im Fall des Einsatzes von Splitterbomben besseren Schutz auch in Polizeifahrzeugen gewähren, sollten wir im Innen- und Rechtsausschuss nachgehen. Über die Frage, auf welche Weise und mit welchen persönlichen und sachlichen Mitteln unsere Polizei in Schleswig-Holstein tatsächlich Sicherheit gewährleisten kann, hat Kollegin Simone Lange alles gesagt.

Vielen Dank.

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