Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 10+18 – Gesetz zur Änderung des Bürgerbeauftragtengesetzes
Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:
Erlauben Sie mir zu Beginn ein Zitat:
„Die Gewerkschaft der Polizei bewertet die Einrichtung eines `Beauftragten für die Landespolizei` als großen Erfolg ihrer Interessenvertretung. … Wir sehen uns dem Parlament und der Demokratie verpflichtet – dann ist es gut, wenn sich das Parlament mehr um uns kümmert!“
So reagierte die GdP Rheinland-Pfalz am 25. Juni 2014 auf die Einführung einer Polizeibeauftragtenstelle. Der von uns vorgelegte Gesetzentwurf orientiert sich weitestgehend an diesem Vorbild. Der Teufel, den Sie – liebe CDU – an die Wand malen möchten, existiert nicht!
Den GegnerInnen der Einführung einer Polizeibeauftragtenstelle in Schleswig-Holstein halte ich drei Argumente entgegen:
1. Sie kommt gerade rechtzeitig.
2. Sie füllt eine Lücke.
3. Sie stärkt unsere Polizei!
Der Reihe nach: Ohne Frage! Die Landespolizei leistet nicht nur bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen hervorragende Arbeit. Ohne die Unterstützung der Polizeikräfte im Lande hätte das Innenministerium die organisatorischen und logistischen Probleme der letzten Monate mit Sicherheit nicht so gut hinbekommen. Auch darüber hinaus sage ich, die Landespolizei macht seit vielen Jahren einen sehr guten Job.
Meine Damen und Herren,
gerade in Zeiten einer überstarken Beanspruchung der Polizistinnen und Polizisten, soll die Beauftragtenstelle eine Hilfe für die Polizei darstellen. Sie ist Anwältin und Beraterin der Polizei und nicht Gegnerin!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
es heißt, eine Beauftragtenstelle sei unnötig, weil unsere Rechtsordnung schon Instrumente vorhalte, um eventuellem Fehlverhalten einzelner Polizeikräfte zu begegnen. Es wird vor allem auf die Dienstaufsichtsbeschwerde verwiesen. Auch dieses Argument ist wenig stichhaltig.
Meine Damen und Herren von der CDU,
kennen Sie nicht das Juristen-Bonmot von den 3 F, welche die Dienstaufsichtsbeschwerde charakterisieren: Sie ist formlos, fristlos und vor allem ist sie fruchtlos!
Die Polizeibeauftragtenstelle hat demgegenüber einen entscheidenden Vorteil: Sie kann Eingaben auch anonym entgegennehmen oder Vertraulichkeit zusichern und sie ist nicht dem Legalitätsprinzip verpflichtet. Das hilft den einzelnen Polizistinnen und Polizisten und es hilft der Polizei als Institution.
Die Polizeibeauftragtenstelle bietet eine externe, aber sachkundige Moderation von außen. So wie es der Polizeibeauftragte in Rheinland-Pfalz bereits seit über einem Jahr erfolgreich praktiziert.
Auch der gerne vorgetragene Verweis auf den Petitionsausschuss hilft nicht weiter. Meine dreijährige Erfahrung als Mitglied lehrt mich, dass gerade Beschwerdefälle über polizeiliches Verhalten im Einzelfall mit den Mitteln der Petition nicht befriedigend geklärt und moderiert werden konnten.
Aus dem gleichen Grund wurde schon vor vielen Jahren die Bürgerbeauftragtenstelle für soziale Angelegenheiten neben dem üblichen Petitionsverfahren geschaffen. Wer sich mit der Geschichte dieser Beauftragtenstelle in Schleswig-Holstein befasst hat weiß, dass sie eine Erfolgsgeschichte ist. Das wird nach meiner Überzeugung auch dann gelten, wenn die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten jetzt die Funktion einer Polizeibeauftragtenstelle übernimmt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion,
Ihr Lieblingsargument lautet jedoch, die Polizeibeauftragte sei in Wirklichkeit eine Misstrauensbeauftragte. Die Bürgerbeauftragte ist doch auch keine Misstrauensbeauftragte gegenüber den Sozialbehörden in unserem Land!
Wie unsubstantiiert Ihre Kritik ist, konnte man ja sehr schön daran erkennen, dass Sie bereits Zeter und Mordio geschrien haben, bevor der Gesetzentwurf überhaupt nur eingereicht war. Um sachliche Argumente kann es Ihnen gar nicht gehen!
Schon bei der Einführung der Kennzeichnungspflicht hatte ich Ihnen unsere Sicht auf die Dinge erläutert: Wir haben großes Vertrauen in unsere Polizei. Und dieses Vertrauen hat sich unsere Polizei auch verdient!
Alle modernen, aufgeklärten und demokratisch verfassten Staaten dieser Welt beruhen auf dem Prinzip der Gewaltenteilung. Und Fehler liegen in der Natur des Menschen. Mit der gleichen Argumentation wäre das Verfassungsgericht ein Misstrauensbeauftragter gegenüber dem Landtag. Ein Verwaltungsgericht wäre ein Ausdruck des Misstrauens gegenüber den Behörden. Das ist doch Unsinn!
Wir bieten der Polizei einen kompetenten Ansprechpartner, der in der Lage ist, sachkundig und auf Augenhöhe für die Interessen der Polizei einzutreten. Aus diesem Grund ist es uns auch wichtig, dass die Stelle unabhängig ist.
Es ist also kein Misstrauenserweis gegenüber der Polizei, wenn wir jetzt eine Polizeibeauftragtenstelle schaffen. Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Polizeibediensteten selbst bekommen vielmehr eine mit besonderen Befugnissen ausgestattete Ansprechstelle, um bei Konflikten im Dienst fachkundig und mit dem Ziel der Schlichtung eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten. Das dient einerseits dem Rechtsfrieden, zum anderen ermöglicht es der Polizei, ihre Fehlerbearbeitungskultur weiter zu professionalisieren.
Wir laden Sie ein, sich wieder sachlich und konstruktiv an den Beratungen im Ausschuss zu beteiligen.
Fraktion SH



