Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 10 – SH zieht gegen die Vorratsdatenspeicherung vor das Bundesverfassungsgericht
Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren,
die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag der Regierungsmehrheit gilt nach wie vor. Zur Erinnerung: „Die Vorratsdatenspeicherung ist ein hochproblematischer Eingriff in die Grundrechte: Deshalb werden wir uns auf Europa- und Bundesebene im Bundesrat und der Innenministerkonferenz gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung einsetzen“. Und das, liebe Piraten, haben wir getan. Wieder und wieder. Sie müssen uns nicht zum Jagen tragen.
Ja, der Landtag hat mit einer großen Mehrheit von SPD, SSW, Grünen, FDP und Piraten immer wieder in mehreren Beschlüssen für alle Welt festgehalten, dass er eine anlasslose und massenhafte Vorratsdatenspeicherung ablehnt. Oft genug haben wir damit zum Ausdruck gebracht, dass sich die Küstenkoalition auf allen denkbaren Ebenen gegen die Vorratsdatenspeicherung einsetzt. Wir brauchen Sie nicht, um uns an unseren Koalitionsvertrag zu erinnern. Auch Ihre mögliche Absicht, Zwietracht zu säen, geht völlig fehl.
Da – liebe Piraten – unterscheiden wir uns. Diese Koalitionspartner stehen zusammen für ihre Vereinbarung ein. Auch wenn wir gelegentlich unterschiedlicher Meinung sind – und das sind wir in dieser Frage. Wir setzen das „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ nicht in landesrechtliche Vorschriften um, bis das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsgemäßheit des neuen Bundesgesetzes entschieden hat. Also keine Überführung der Speicherfristen in das Landesverwaltungsgesetz und das Landesverfassungsschutzgesetz. Darüber haben wir uns in der Koalition bereits geeinigt und damit setzen wir unseren Koalitionsvertrag in dieser Frage auch weiterhin um.
Das hindert uns als Grüne jedoch überhaupt nicht, im Wege der Verfassungsbeschwerde gegen die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung der großen Koalition nach Karlsruhe zu ziehen. Grüne haben schon – übrigens mit Ihnen zusammen, Kollege Dr. Breyer – bei dem ersten Bundesgesetz im Jahre 2008 mit Erfolg in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Grüne Bundestagsfraktion hatte damals zusätzlich auch eine Organklage eingereicht. Auch diesmal werden wir als Grüne wieder eine Verfassungsbeschwerde einlegen. Eine Aufforderung durch die Piraten brauchen wir dabei nicht.
Im Übrigen wünschen wir Grünen allen Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern gegen die Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe von ganzem Herzen viel Erfolg. Nach unserer Überzeugung wird auch die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung der Großen Koalition dort wieder scheitern. Der Europäische Gerichtshof hat die Achillesferse des bisherigen Versuchs und auch der neuen Regelung in aller Deutlichkeit offen gelegt: die Anlasslosigkeit einer Massenspeicherung unserer Kommunikationsdaten lässt sich mit dem Prinzip der Unschuldsvermutung, das immerhin Verfassungsrang hat, und mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbaren.
Es wird hohe Zeit, dass diesem Wiedergänger einer verfehlten Sicherheitspolitik endgültig der Garaus gemacht wird. Ihren heutigen Antrag lehnen wir ab.
Fraktion SH



