Zu dem heute vorgestellten gemeinsamen Kabinettsbeschluss von Hamburg und Schleswig-Holstein zur weiteren Kooperation beider Länder im Strafvollzug sagt der justizpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:
Grundsätzlich ist eine Kooperation beider Länder im Bereich des Strafvollzugs zu begrüßen. Diese wird bei der Sicherungsverwahrung bereits erfolgreich praktiziert. Die Vorteile, aber auch eventuelle Nachteile, müssen jetzt sorgfältig und ergebnisoffen geprüft werden.
Schleswig-Holstein sollte sich nur auf den Weg einer engeren Kooperation mit Hamburg begeben, wenn dadurch Vorteile für die betroffenen Gefangenengruppen im Rahmen des Behandlungsvollzugs entstehen. Gelingende Resozialisierung muss die Leitlinie für die Prüfung sein. Ein differenzierteres Arbeits- und Qualifizierungsangebot im Rahmen einer größeren Gefangenengruppe im Frauenvollzug Hamburg kann ein solcher Vorteil sein.
Für uns ist auch wichtig, dass der Landtag in Schleswig-Holstein und die Hamburger Bürgerschaft schon frühzeitig über die Ergebnisse der anstehenden Fragestellungen informiert und bei den weiteren Schritten eingebunden werden.
Fraktion SH



