TOP ohne Aussprache!
TOP 47 + 50 – Integration für alle in Schleswig-Holstein! und Wohnortzuweisung für anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge in Schleswig-Holstein zügig ermöglichen
Dazu sagt die integrationspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Eka von Kalben:
Es ist schon erstaunlich, dass wir hier am Freitag als letzten Tagesordnungspunkt das Thema Integration von Flüchtlingen besprechen. Irgendwie erscheint es mir auch symptomatisch, dass wir uns in der Zeit des starken Zulaufs; als viele Menschen die Flüchtlinge als Krise gesehen haben, uns monatlich mit diesem Thema auseinandergesetzt haben.
Jetzt, wo die eigentliche Herkulesaufgabe bevorsteht; den Menschen nicht nur eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen; sondern die Menschen wirklich zu integrieren, da hat dieses Thema offensichtlich eine geringere Priorität.
Das ist falsch. Zum Glück spiegelt die Platzierung des Tagesordnungspunktes nicht die Priorität der Arbeit der Landesregierung wieder. Für die Landesregierung und die Küstenkoalition ist das Thema Integration weiter ganz oben auf der Prioritätenliste.
Meine Damen und Herren,
das sogenannte Integrationsgesetz des Bundes halte ich in vielen Punkten für problematisch. Zwar enthält es, wie in unserem Antrag genannt, durchaus einige gute Ansätze, jedoch muss man insgesamt feststellen, dass der Bund es mit dem Fördern nur halb ernst meint und den Schwerpunkt deutlich auf Fordern legt. 3+2-Regelung für Auszubildende, aber nur Status Duldung und kein Aufenthaltstitel. Befristete Aussetzung der Vorrangprüfung, aber keine Abschaffung. Verpflichtung zur Teilnahme an Integrationskursen, aber laut BAMF noch immer 200.000 fehlende Plätze. Integration sagen, aber die Anforderungen an die Verfestigung des Aufenthalts deutlich erhöhen.
Die Küstenkoalition meint es dagegen ernst mit der Integration. Deshalb haben wir diesen Antrag gestellt. Dabei sind mir zwei Punkte besonders wichtig:
Erstens: Wir dürfen nicht die Fehler der 90er Jahre wiederholen. Zwar hat sich größtenteils die Erkenntnis durchgesetzt, dass Deutschland sehr wohl ein Einwanderungsland ist, dass das auch für die Erkenntnis gilt, dass man Menschen, die in unser Land kommen, immer eine Perspektive bieten muss – sofern nur die Chance besteht, dass sie längerfristig hierbleiben - das sehe ich bisher noch nicht. Früher hieß es immer: Die gehören nicht zu uns, die bleiben nicht langfristig. Die arbeiten hier ein paar Jahre, oder sind hier zu Gast, bis die Kriege in ihren Heimatländern vorbei sind, und dann verschwinden sie wieder. Wozu integrieren?
Meine Damen und Herren,
wie es weiterging, wissen wir ja. Wir müssen die Lehren aus unserer jüngeren Geschichte jetzt schlicht und einfach ziehen. Ich kann nicht erkennen, wie der Bund das tut, wenn er jetzt erneut große und zahlenmäßig hochrelevante Flüchtlingsgruppen, wie die Menschen aus Afghanistan, zum Herumsitzen verdammt, indem er ihnen den Zugang zu Fördermaßnahmen verweigert. Ständig bekomme ich Rückmeldungen von EhrenamtlerInnen, die die Auswirkungen dieser fatalen Politik zu spüren bekommen.
Wir als Land können diesen Fehler nicht gänzlich wettmachen, doch wir können nachsteuern. Darauf bezieht sich die Forderung, in die STAFF-Kurse auch insbesondere Menschen ohne die sogenannte gute Bleibeperspektive einzubeziehen und eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen.
Zweitens: Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Ihrer vorauseilenden Begeisterung für die Wohnortzuweisung können wir nicht folgen. Es gibt keinerlei Anlass, die Ermächtigung des Bundes sogleich voreilig und bedingungslos einzusetzen. Das müssen wir nicht. Dieses Instrument ist von vielen Seiten und mit vielen guten Argumenten kritisiert worden. Unsere Koalition wird diese, auch wenn Sie das gern hätten, nicht einfach ignorieren. Nur kurz das Wesentliche:
- Leuten den Wohnort vorzuschreiben, ist ein sehr schwerwiegender Eingriff in ihre Freiheit und Grundrechte. Daher muss er meines Erachtens wenigstens schon besonders überzeugend begründet werden.
- Es handelt sich absehbar um ein Bürokratiemonster.
- Selbst die Bundesagentur für Arbeit ließ schon verlauten, dass sie die Wohnortzuweisung für integrationsfeindlich hält. Integration gelingt am besten dort, wo es Arbeit, soziale Kontakte und bezahlbaren Wohnraum gibt. Dort wollen die Leute auch hin. Hartz-IV-EmpfängerInnen schreiben wir sogar vor, dorthin zu ziehen, wo sie Arbeit finden. Bei Flüchtlingen machen wir es umgekehrt.
Meine Damen und Herren,
nicht mit uns. Wir werden sehr genau prüfen, welche Maßnahmen Sinn machen, bevor wir sie blindlings umsetzen.
Vielen Dank.
Fraktion SH



