Innen & Recht

Landesverfassungsbeschwerden sind ein Gewinn für die Bürger*innen

Rede im Landtag - Nach wie vor muss das Bundesverfassungsgericht angerufen werden, wenn Menschen aus Schleswig-Holstein individuell nach Erschöpfung des sonstigen Rechtsweges ein Verfassungsgericht anrufen wollen mit der Darlegung, hier im Lande in ihren Grundrechten verletzt worden zu sein. Dieser Zustand soll durch den vorliegenden Gesetzentwurf des SSW jetzt beendet werden und ich möchte nicht verhehlen, dass ich für diesen Vorstoß sehr viel Sympathie habe.

Es war ein Fehler, die Studie abzubrechen

Dass der Landesfeuerwehrverband diese Entwicklung erkannt hat und zum Anlass nahm, auch in den eigenen Reihen zu schauen, ob Probleme bestehen, ist ein vorbildliches Verhalten. Viel zu häufig finden solche Maßnahmen erst statt, wenn es öffentlichkeitswirksame Vorfälle gab, das war bei der Feuerwehr nicht Fall. Dass dies auch so bleibt, hätte durch die Studie untermauert werden können.

Der Extremismusbegriff des Verfassungsschutzes greift zu kurz

Die heute veröffentlichten Zahlen über die personellen Potenziale verfassungsfeindlicher Bestrebungen in Schleswig-Holstein beschreiben wieder nur einen kleinen Teil der Wirklichkeit. Die insgesamt geringen und nur im Bereich des Islamismus real steigenden Zahlen in allen beobachteten „Phänomenbereichen“ sagen wenig bis nichts aus über die tatsächlichen Bedrohungen für unsere Demokratie.

Ein Meisterwerk neuester Geschichtsforschung

Die am 01.07.2016 durch das Institut für schleswig-holsteinische Zeit- und Regionalgeschichte vorgelegte Studie „Geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung der personellen und strukturellen Kontinuität nach 1945 in der schleswig-holsteinischen Legislative und Exekutive“ ist ein Meilenstein in der institutionengebundenen Auftragsforschung zur Frage von Ausmaß und Qualität personeller Kontinuität zwischen Nazizeit und der jungen Bundesrepublik.

Erst die Fakten prüfen und nicht den zweiten Schritt vor dem ersten gehen

Welchem Prinzip soll bei der Veröffentlichung von Wahllisten der Vorzug gegeben werden? Dem Interesse der Bewerberinnen und Bewerber an einer Geheimhaltung ihrer Privatanschrift und damit der Wahrung ihrer Privatsphäre oder dem Interesse der Allgemeinheit, möglichst viel über die zur Wahl stehenden Personen zur nächsten Kommunal- oder Landtagswahl zu erfahren und einen direkten Austausch zu ermöglichen?

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Rocker: Nun können die Vorwürfe umfassend aufgeklärt werden

Jetzt geht es darum umfassend zu klären, welche Rolle sogenannte „V-Leute“ bei den Ermittlungen gespielt haben und ob sich die Vorwürfe gegen die Landespolizei bezüglich Mobbinghandlungen durch Vorgesetzte, Unterdrückung möglicher entlastender Hinweise in einem Strafverfahren und die Bildung eines „Netzwerks“ im Bereich der Landespolizeiführung bewahrheiten.

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