Vor genau zwei Jahren wurden die Morde der rassistischen Terrorgruppe NSU aufgedeckt. Wir denken an die Opfer und ihre Familien und bekennen uns zu einer Politik, die dafür Sorge trägt, dass Rechtsextremismus und Rassismus allerorts erkannt, benannt und bekämpft wird.
Was die Situation in Schleswig-Holstein betrifft, so begrüßen wir den Vorschlag der Landesregierung, nicht abgerufene Mittel aus der Flutopferhilfe für die Verbesserung der Situation von Flüchtlingen einzusetzen.
Flucht ist kein Verbrechen und Flüchtlinge sind keine Straftäter. Sie gehören nicht in Abschiebungshaft. Das unsolidarische EU-Asylzuständigkeitssystem (Dublin-Verordnung) gehört auf den Prüfstand.
Mehr als 40 Millionen Menschen in der EU gehören einer Minderheit an. „Einheit in Vielfalt“, so lautet das Motto der EU. Der Schutz und die Rechte von Minderheiten sind wichtige Grundpfeiler der EU, Bezüge finden sich in den Gründungsverträgen und natürlich auch in der im Jahr 2000 verabschiedeten Charta der Grundrechte.
Für den Schleswig-Holsteinischen Landtag steht fest: Flüchtlings- und Integrationspolitik gehören zusammen. Die Abschaffung der diskriminierenden Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes und der Hindernisse beim Zugang zum Arbeitsmarkt und in der Residenzpflicht sind unser erster Schritt.
Dieses Land hat viel Erfahrung bei der Integration von Zugezogenen. Gute und schlechte Erfahrungen. Wir setzen uns dafür ein, dass Flüchtlinge nach Schleswig-Holstein kommen dürfen und dass sie uns hier tatsächlich willkommen sind!
Ich bin sehr froh, dass der Innenminister unserer Küstenkoalition nicht auf die Einigung aller Bundesländer gewartet hat, sondern hier ein eindeutiges Zeichen für eine menschenfreundliche Flüchtlingspolitik gesetzt hat.
Zu seinem neuen Amt gratuliere ich Bischof Ulrich ganz herzlich! Es ist eine bedeutende Aufgabe, die noch junge Nordkirche zu führen, und ich wünsche ihm dafür viel Erfolg und eine glückliche Hand.