Zu den Änderungen im Aufenthaltsgesetz sagt die Fraktionsvorsitzende und flüchtlingspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Eka von Kalben:
Ein paar Punkte an dem Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung weisen in die richtige Richtung. Das ist allerdings das Körnchen Zucker, das die ansonsten giftige Medizin bekömmlicher machen soll. Im Mittelmeer ertrinken die Flüchtlinge, die Asylsysteme in den Ländern am Rande Europas kollabieren – Die Reaktion der Bundesregierung ist eine Verschärfung des Aufenthaltsrechts wie Anfang der neunziger Jahre.
Der Ausreisegewahrsam, den Frau Damerow als verhältnismäßig rühmt, ist verfassungs- und europarechtlich hochgradig bedenklich. Der Ausreisegewahrsam gehört genauso abgeschafft wie die Abschiebehaft. Mir graut vor dem Tag, an dem wir in Schleswig-Holstein wegen dieser Regelung wieder eine Einrichtung zur Inhaftierung von Flüchtlingen eröffnen müssen. Dazu werden neue Einreiseverbote geschaffen.
Die sogenannte „Perspektive“ für Jugendliche in Ausbildung ist das Papier nicht wert, auf dem sie steht. Sie wird für ein Jahr ausgesprochen und kann verlängert werden. Das ist keine Sicherheit. Welche ArbeitgeberInnen nehmen Auszubildende, die jederzeit abgeschoben werden können und möglicherweise nach dem ersten Lehrjahr keine Verlängerung erhalten?
Die zahlreichen neuen Haftgründe sind ein weiterer Sargnagel am (europäischen) Asylrecht. Man darf keine Schlepper mehr bezahlt haben, man darf nicht aus einem anderen EU-Land nach Deutschland einreisen – mit anderen Worten: Man darf überhaupt kein Flüchtling sein. Was Frau Damerow an dem Gesetz begrüßen kann, ist mir schleierhaft.
Fraktion SH



