Zur Diskussion im Innen- und Rechtsausschuss bezüglich des so genannten „Kieler Flüchtlingserlasses“ sagt der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:
Der Skandalisierungsversuch der Opposition ist in sich zusammengefallen wie ein schlecht gemachtes Soufflee!
Eine Anweisung der Staatsanwaltschaft Kiel an die Polizei, in Ausnahmefällen keine Maßnahmen zur Feststellung der Identifikation durchzuführen, kann unter bestimmten Voraussetzungen durchaus rechtmäßig sein. Hier wirkt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der in den einschlägigen Vorschriften der Strafprozessordnung enthalten ist.
Fehlerhaft war, dass die Anweisung nur Geflüchtete betreffen sollte. Dies verstieß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und wurde deshalb auch vom Generalstaatsanwalt zurückgenommen. Letztlich handelte es sich aber nur um drei Fälle, bei denen keine erkennungsdienstlichen Maßnahmen durchgeführt wurden.
Was übrig bleibt, ist eine bedauerliche Kommunikationspanne zwischen Staatsanwaltschaft Kiel und der Polizeidirektion. Das ist ärgerlich und sollte zukünftig abgestellt werden. Von einer „Kapitulation des Rechtsstaates“ oder gar von einer „Strafvereitelung im Amt“ zu sprechen, ist völlig überzogen.
Fraktion SH



