Geeignete Maßnahmen für besonders Schutzbedürftige

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 61 – Schutz von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen

Dazu sagt die Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Eka von Kalben:

 

Sehr geehrte Präsidentin,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

herzlichen Dank für all das, was bisher geschafft wurde, um den Schutz von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten in Schleswig-Holstein zu verbessern! Es ist wirklich beachtlich, was im Bericht des Innenministeriums alles dargelegt wurde.

Zum Beispiel sind die Umstellung auf eine Zweier-Belegung oder ein eigenes Gebäude in Neumünster zu erwähnen. Vor kurzem konnte ich in Gesprächen während eines Besuches diese Einrichtung erfahren, wie richtig unsere Schritte waren. Die Situation besonders Schutzbedürftiger, vor allem von Frauen und Kindern, ließ sich dadurch weiter verbessern.

Wie wir alle in dem Bericht lesen konnten, ist im ersten Quartal dieses Jahres der Anteil der Kinder und Jugendlichen unter den Geflüchteten auf rund 38 Prozent gestiegen. Im Jahr 2015 lag die Zahl noch bei 30 Prozent.

Auch der Anteil der weiblichen Geflüchteten ist im Vergleich zum Vorjahr stark gestiegen. Inzwischen ist nahezu die Hälfte der minderjährigen Asylsuchenden weiblich. Unsere Frauen- und Mädchenhäuser sowie die Beratungsstellen für Frauen werden sich auf diese Situation einstellen müssen.

In Deutschland ist fast jede vierte Frau in ihrem Leben von häuslicher Gewalt betroffen. Durch die geflüchteten Frauen und Mädchen ist der Bedarf an diesen Einrichtungen noch gestiegen. Sie sind ein unverzichtbares Mittel im Einsatz gegen Gewalt an Frauen. Mit Geflüchteten werden sie ihre wichtige Arbeit aber nur mit guter Unterstützung von DolmetscherInnen wahrnehmen können. Hier liegt noch eine große Aufgabe vor uns.

Ich gebe Ihnen ein Beispiel von einer geflüchteten Frau, die in ein Frauenhaus gebracht wurde. Sie wurde von keiner Dolmetscherin begleitet. Und so war niemand bei ihr, der ihr hätte erklären können, dass das Frauenhaus ihrem Schutz dient. Sie dachte leider, sie wäre in einem Gefängnis!

Weil es keine Übersetzung gab, hat diese arme Frau, die aufgrund gewalttätiger Übergriffe bereits traumatisiert war, ein weiteres traumatisches Erlebnis erleiden müssen. Sehr geehrte KollegInnen – so etwas darf nicht passieren!

Aber auch für andere besonders schutzbedürftige Geflüchtete, etwa homo- oder transsexuelle Menschen, brauchen wir geeignete Maßnahmen des Schutzes. Diese Personengruppen erleben besondere Repressionen und wir wissen, dass auch unter den Geflüchteten, Diskriminierung und Gewalt existiert.

Einer unser Hauptgründe dafür, die Maghreb-Staaten nicht zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären, war die Diskriminierung und Bedrohung von nicht hetero-sexuell orientierten Menschen in diesen Ländern. Dieser Aspekt wurde in der gestrigen Debatte deutlich.

Allein die Forderung nach besserem Schutz der Betroffenen in ihren Heimatstaaten genügt nicht. Angesichts der real existierenden Gewalt und Diskriminierung haben wir unsere Augen nicht verschlossen. Wir müssen aber auch alles dafür tun, dass alle Menschen in Deutschland und Schleswig-Holstein frei von Gewalt leben können. Also auch jene, die erst seit Kurzem zu uns kommen. Wir müssen allen Menschen Unversehrtheit, ein angemessenes Maß an Schutz und Sicherheit, gewährleisten.

Mit größtem politischem Engagement werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass Menschen frei leben können, ohne um ihre physische und seelische Unversehrtheit bangen zu müssen.

Und noch eines will ich hier sagen: Wir sind uns bewusst, dass wir mit diesen Maßnahmen lediglich die Symptome bekämpfen. Die Ursachen liegen in Krieg und Verfolgung. Kälte und Abschottung statt Wärme und Mitgefühl sind nicht die richtigen Pfeiler für ein gemeinschaftliches Zusammenleben.

Mein Dank gilt allen Beteiligten dafür, dass wir in Schleswig-Holstein eine kleine, wärmende Flamme der Humanität und Solidarität pflegen.

Vielen herzlichen Dank.

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