Verantwortlichkeiten für Minderheiten: Was auf EU-Ebene gesetzgeberisch und politisch möglich ist, muss auch getan werden!

Dazu sagt der minderheitenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen,

 

 

Rasmus Andresen:

 Was auf EU-Ebene gesetzgeberisch und politisch möglich ist, muss auch getan werden!

 

 Sehr geehrte Damen und Herren,

 für uns in den Regierungsfraktionen war es eine große Enttäuschung, als vor etwa zwei Wochen die EU-Kommission die europäische Bürgerinitiative für Minderheitenschutz abgelehnt hat. Das zeigt aber umso deutlicher, wie richtig und wichtig unser vorliegender Antrag ist. 

 Mehr als 40 Millionen Menschen in der EU gehören einer Minderheit an. „Einheit in Vielfalt“, so lautet das Motto der EU. Der Schutz und die Rechte von Minderheiten sind wichtige Grundpfeiler der EU, Bezüge finden sich in den Gründungsverträgen und natürlich auch in der im Jahr 2000 verabschiedeten Charta der Grundrechte.

 Dennoch gibt es Defizite bei der Verwirklichung dieser Rechte. Wir sind hier in Schleswig-Holstein vielleicht weiter als anderswo, wir haben zum Beispiel, da bin ich auch stolz drauf, die Minderheitenrechte in unserer Landesverfassung verankert. Das ist aber nicht überall so. Diskriminierung von Minderheiten ist leider in vielen Regionen Europas an der Tagesordnung. Da muss man nur nach Osteuropa schauen und die unerträgliche Diskriminierung der Sinti und Roma analysieren.

 Zwar ist es in erster Linie in der Verantwortung der Mitgliedsstaaten, für die Verwirklichung von Minderheitenrechten in ihren Hoheitsgebieten zu sorgen. Aber nicht alle Mitgliedsstaaten werden dieser Verantwortung in gleicher Weise gerecht. Und besonders betroffen sind auch staatenlose Angehörige von Minderheiten, insbesondere die Roma. Die EU darf sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen und alles den Mitgliedsstaaten überlassen. Was auf EU-Ebene gesetzgeberisch und politisch möglich ist, muss auch getan werden.

 Wir Grüne sehen es als einen großen Fortschritt an, dass es seit April 2012 das Instrument der Europäischen Bürgerinitiative gibt und freuen uns, dass auch von diesem Instrument Gebrauch gemacht wird. Zurzeit gibt es 17 registrierte laufende Verfahren dazu.

 Wir haben hier im Landtag vor kurzem schon über eine andere Europäische Bürgerinitiative gesprochen, die Initiative „Wasser ist ein Menschenrecht“. Diese Initiative war erfolgreich, sie hat erreicht, dass die EU-Kommission Abstand genommen hat von Plänen, im Zuge der Reform des Vergaberechts einer Privatisierung der Wasserversorgung den Weg zu bereiten.

 Das Beispiel zeigt, dass es sich lohnt, sich einzumischen. Es zeigt auch, dass die Menschen in Europa in der Lage sind, sich über Nationalstaatsgrenzen hinweg zu verbünden und für gemeinsame Interessen solidarisch auf europäischer Ebene einzutreten. Ich fände es sehr wünschenswert, wenn es bald noch mehr Beispiele erfolgreicher Initiativen geben würde.

 Die EU-Kommission begründet ihre Ablehnung der Minderheiten-Bürgerinitiative damit, dass sie, die Kommission, keine gesetzgeberische Kompetenz in dem Bereich habe. Richtig ist, dass die Kommission keine Initiative aufgreifen kann, die nicht in den Kompetenzrahmen der EU fällt. Die Vorschläge der Bürgerinitiative für Rechtsakte sind jedenfalls alle mit konkreten Verweisen auf die Rechtsgrundlage in den Verträgen versehen.

 Unabhängig davon, kann ich aber sagen, dass wir das Anliegen der Initiative inhaltlich weiterhin voll unterstützen. Eines ist aber denke ich schon klar, die jetzige Kommission kann natürlich nicht über die Zusammensetzung der zukünftiges Kommission entscheiden und auch keinen Vorstoß für die Schaffung eines EU-Minderheitenkommissars oder -kommissarin machen, das müssten schon die Mitgliedsstaaten tun. Und wir Grüne wollen, dass sich die Bundesrepublik für einen EU-Kommissar für Nationale Minderheiten einsetzt.

 Als Flensburger und Teil der dänischen Minderheit freue ich mich natürlich, dass das Generalsekretariat seinen Sitz in dieser Stadt hat. Die FUEV (Föderalistische Union Europäischer Volksgruppen) macht eine für Europa außerordentlich wichtige Arbeit. In ihr sind über 80 Minderheitenorganisationen aus 32 europäischen Staaten vertreten. Die Aktivitäten reichen also über die EU hinaus. Die Zusammenarbeit der Minderheiten unter dem gemeinsamen Dach der FUEV ist ein wichtiger Beitrag für Verständigung und kulturellen Austausch der verschiedenen Volksgruppen in Europa mit positiver Ausstrahlung auch in die Mehrheitsgesellschaften.

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