Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 17+20 – Umgang mit sexualisierter Gewalt / Schutz der sexuellen Selbstbestimmung
Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin
der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen,
Marret Bohn:
„Nein heißt Nein“ – das sollte selbstverständlich sein. Ist es aber nicht. In Deutschland erleidet jede siebte Frau schwere sexualisierte Gewalt. Jede vierte Frau erlebt sexuelle Übergriffe. Nur ein Bruchteil der Taten wird angezeigt. Die Dunkelziffer ist erschreckend hoch. Die wenigsten Täter werden verurteilt. Warum ist das so?
Weil unser Strafrecht Lücken hat und die wollen wir schließen. Das Sexualstrafrecht, konkret Paragraph 177 Strafgesetzbuch ist in vielen Fällen nicht ausreichend. Bisher ist es vereinfacht gesprochen so, dass die Strafbarkeit von der gezielten Anwendung von Gewalt oder von der Gegenwehr der Betroffenen abhängig ist.
Das bedeutet, wenn das Opfer sich nicht richtig verhält, geht der Täter straffrei aus.
Das kann doch wohl nicht wahr sein!
Frauenverbände prangern das seit Jahren an. Völlig zu Recht wie ich finde. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen.
Das entspricht auch der sogenannten Istanbul-Konvention des Europarates. In diesem Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wird ebenfalls gefordert jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen. Das deutsche Sexualstrafrecht setzt diese Vorgabe aber immer noch nicht um.
Die grüne Bundestagsfraktion hat im Juli 2015 einen Gesetzentwurf hierzu in den Bundestag eingebracht. Der wurde allerdings von der CDU im Bund nach Strich und Faden blockiert. Das ist extrem bedauerlich und wird der Situation nicht gerecht!
Am Weltfrauentag waren wir beim Flash Walk in the City, der vom Landesfrauenrat organisiert wurde.
Die Forderung war eindeutig: Nein heißt Nein – Reform des Sexualstrafrechts jetzt! Wir Grüne unterstützen die Forderung der Frauenverbände und Beratungsstellen:
Wir brauchen eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts. Es ist höchste Zeit!
Auf Initiative des rot-grün regierten Hamburgs ist aktuell eine Bundesratsinitiative für eine Reform des Sexualstrafrechtes auf den Weg gebracht worden. Wir Grüne möchten, dass das Land Schleswig-Holstein diese Initiative nicht nur aktiv unterstützt, sondern auch Mitantragstellerin wird. Hiermit setzen wir ein deutliches Zeichen, dass die Worte „Nein heißt Nein“ bald keine leeren Worte mehr sein werden.
Ein entsprechender Antrag der Küstenkoalition liegt ihnen vor. Ich würde mich freuen, wenn Sie dem Antrag ihre Zustimmung geben.
Fraktion SH



