Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 14 – Prüfrecht des Landesrechnungshofes im Rahmen der Eingliederungshilfe
Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Rasmus Andresen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Kosten der Eingliederungshilfe steigen jedes Jahr an. Es ist der größte Einzelposten im Haushalt, der mit fast 700 Millionen Euro sogar die Aufwendungen für Zinsen übertrifft.
Die Eingliederungshilfe hat eine hohe Bedeutung. Sie ist unverzichtbar für Inklusion und Teilhabe und damit für ein eigenständiges Leben von Menschen mit Behinderung.
Das Prüfrecht für den Landesrechnungshof soll nicht die Axt an die Eingliederungshilfe anlegen. Im Gegenteil.
Das wichtigste Argument für das Prüfrecht sind die Menschen mit Behinderung. Es ist im Interesse der Menschen mit Behinderung, dass wir alle gemeinsam nachvollziehen können, wie die Mittel für die Eingliederungshilfe verwendet werden. Es geht darum, die Mittel innerhalb des Systems gerecht, wirtschaftlich und für hohe Qualität einzusetzen.
Und auch die Wohlfahrtsverbände sollten ein Interesse daran haben, dass durch eine transparente Prüfung Vorurteile aus dem Weg geräumt werden können. Deswegen wollen wir Grüne in dem Bereich auch nicht kürzen. Die FDP hat in den letzten Haushaltsberatungen beantragt, 43 Millionen Euro aus der Eingliederungshilfe zu streichen. Sie erhoffen sich ein Einsparpotential von fünf Prozent durch das Prüfrecht. Davor sollten wir ohne Prüfergebnisse zu kennen, Abstand nehmen.
Das zweite Argument für ein Prüfrecht ist, dass die kommunale Prüfung bisher nicht funktioniert hat. Die Ausgaben sind eine Black Box. Es besteht zurzeit ein prüfungsfreier Raum. Obwohl das Land 1,5 Millionen Euro für eine gemeinsame Prüfstruktur der Kreise und kreisfreien Städte bereitstellt, wurden 2015 und bis jetzt auch 2016 keine Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen durchgeführt.
Der Landesrechnungshof ist eine unabhängige Prüfungsinstanz. Jede Art von Interessenskonflikt ist, zu vermeiden. Die Kreise befinden sich teilweise in einer Doppelrolle. Sie müssen die Einrichtungen vorhalten und Umsätze generieren und sollen sie gleichzeitig kontrollieren.
Ich möchte mich bei der FDP bedanken, dass sie den Gesetzentwurf erneut eingebracht hat und ich möchte mich auch bei unserem Koalitionspartner, der SPD, bedanken, dass sie bereit waren, nachdem uns offen gelegt wurde, dass die kommunalen Prüfstrukturen nicht funktionieren, nicht taub zu sein, sondern dass ihr auf uns zugegangen seid und die Änderung vorgeschlagen habt.
Mich hat gerade die letzte Finanzausschusssitzung noch einmal mehr überzeugt, dass wir das Prüfrecht des Landesrechnungshofs dringend brauchen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Landkreistag sich bei der Prüfung so querstellt. Bereits 2014 wurde eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt, dem wir heute zustimmen werden. Rechtliche Bedenken der LAG der freien Wohlfahrtsverbände konnten ausgeräumt werden. Das bestätigt auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes.
Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung hat sich offen für den Gesetzentwurf ausgesprochen. Inzwischen zeigen sich auch die Wohlfahrtsverbände offen für mehr Transparenz. Wenn im Zuge des Bundesteilhabegesetzes das Landesrecht angepasst werden muss, werden wir das zu gegebener Zeit umsetzen. In der Beratung im Finanzausschuss letzte Woche wurde von allen Seiten noch einmal klargestellt, dass das Prüfrecht des Landesrechnungshofs eine Ergänzung ist.
Die Prüfungsrechte der kommunalen Körperschaften bleiben weiterhin bestehen. Es wäre zu begrüßen, wenn die vage Ankündigung, dass erste Prüfungen durch die Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise Anstalt des öffentlichen Rechts im Herbst durchgeführt werden könnten, wirklich umgesetzt wird. Der Landesrechnungshof hat im Finanzausschuss zudem versichert, dass für die Prüfungen kein zusätzliches Personal benötigt wird.
Die Prüfungen sind alles andere als Misstrauen. Es ist im Sinne der Kommunen, der Verbände, der Beschäftigten und der Behinderten, wenn es eine Transparenz über die Verwendung der Mittel gibt.
Ich freue mich, dass dafür nun eine breite Mehrheit im Landtag gibt um bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Wir freuen uns über diesen historischen Beschluss.
Fraktion SH


