Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 23 – Rehabilitierung von verurteilten Homosexuellen
Dazu sagt der queerpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Rasmus Andresen:
Fast 200.000 Männer wurden bis Ende der 60er Jahre in der Bundesrepublik und DDR aufgrund ihrer Sexualität verfolgt. Darunter sind auch viele Schleswig Holsteiner. Sie wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt oder inhaftiert.
Durch juristische Urteile wurden sie stigmatisiert, diskriminiert und als pervers dargestellt. Der in den 60er Jahren 17 Jährige Heinz Schmitz beschrieb in der Tagesschau, wie er als junger Mann unter dieser Stigmatisierung litt. Irgendwann wurde er aus seinem Elternhaus von der Polizei abgeholt. "Und dann kam erst das volle Programm. Fingerabdrücke. Fotos. Du warst sofort aufgenommen für ein Strafverfahren", erinnert er sich im Gespräch mit tagesschau.de. Anfang 1962 verurteilte ihn das Amtsgericht zu zwei Jahren auf Bewährung und drei Wochenenden Jugendarrest in Einzelhaft.
Heinz Schmitz leidet bis heute unter dieser systematischen Stigmatisierung. Er hat sich viele Jahre lang nicht getraut, mit seiner Sexualität offen umzugehen. Viele der Opfer von damals sind bis heute traumatisiert. Ihnen ist von staatlicher Seite Unrecht geschehen. Dies kann man nicht wiedergutmachen, wir müssen aber durch die Rehabilitierung zumindest ein Signal senden: Nicht euer Verhalten war falsch, sondern die Verfolgung durch Bundesrepublik und DDR.
Deshalb haben wir uns bereits im Dezember 2014 für die Rehabilitierung der Opfer dieser systematischen Verfolgung ausgesprochen. Unsere Landesregierung hat sich wie viele andere Landesregierungen mit grüner und roter Beteiligung für die Rehabilitierung auf Bundesebene stark gemacht. Vielen Dank dafür.
Jetzt liegt mit dem Gutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine rechtliche Grundlage für die Rehabilitierung vor. Auch aus verfassungsrechtlicher Perspektive ist eine Aufhebung der Strafurteile denkbar. Auch Entschädigungszahlungen und die Durchführung von Aufklärungsprojekten unterstützen wir Grüne.
Für uns ist wichtig, dass die Opfer von damals in die Rehabilitierung eingebunden werden. Wir sind den Opfern von damals gegenüber verpflichtet. Es ist deshalb gut, dass Bundesjustizminister Maas endlich handelt. Wir Grüne unterstützen ihn dabei und warten gespannt darauf, wann der Gesetzentwurf endlich vorgelegt wird.
Allerdings ist es aus unserer Sicht mit einer Gesetzesänderung nicht getan. Wir würden uns wünschen, dass Kanzlerin Merkel und Bundespräsident Gauck sich bei allen Opfern entschuldigen und in dieser Debatte äußern würden. Es geht darum, um Verzeihung zu bitten und den vielen Männern zumindest im Alter Frieden zu geben.
Wir Grüne fordern auch mehr Aufklärungsarbeit über das staatliche Unrecht gegenüber Homosexuellen, so wie es die Antidiskriminierungsstelle vorschlägt. Dies kann beispielsweise durch Schulprojekte im Geschichtsunterricht oder auch im Rahmen des Aktionsplans sexuelle Vielfalt geschehen.
Im Landtag von Sachsen-Anhalt forderte vor wenigen Tagen der AfD-Abgeordnete Gehlmann per Zwischenruf Haftstrafen für Homosexuelle. Das ist so unfassbar diskriminierend, hetzerisch und menschenverachtend, dass jede Kommentierung eine Untertreibung wäre.
Wenn MenschenhasserInnen in unserem Land Zulauf bekommen, ist es unsere Aufgabe, dem deutlich zu widersprechen und Aufklärung zu unterstützen. Das gilt vor allem für unsere Schulen, aber auch unsere Antidiskriminierungsstelle und andere öffentliche Einrichtungen wollen wir dazu motivieren, mehr Aufklärungs- und Erinnerungsarbeit über die Diskriminierung von Homosexuellen durchzuführen.
Als Grüne sprechen wir uns auch für die Errichtung eines Landesdenkmals zur Erinnerung der homosexuellen Opfer aus der NS-Zeit aus. Auch bei dem Thema haben wir Nachholbedarf.
Wir Grüne freuen uns sehr darüber, dass wir uns heute erneut für die Rehabilitierung der Opfer dieser Unrechtsparagraphen aussprechen. Es ist eine Verpflichtung für die Zukunft.
Fraktion SH


