Doppelter Anlass zur Freude

Zum Gesetzentwurf zur Stärkung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und der Nachschiebeliste zum Haushalt 2017 sagt die frauenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Marret Bohn:

Für mich als grüne Frauenpolitikerin gibt es heute gleich doppelten Anlass zur Freude:

Mit der Nachschiebeliste werden die Frauenhäuser und - Beratungsstellen in Schleswig-Holstein gestärkt - das ist eine gute Nachricht und aus grüner Sicht dringend erforderlich! Uns Grünen ist es wichtig, dass alle Opfer von Gewalt den Schutz und die Unterstützung bekommen, die sie brauchen.

Der zweite Grund zur Freude ist der Gesetzentwurf zur Stärkung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. Hiermit lösen wir ein weiteres Versprechen unseres Koalitionsvertrages ein. Auch wenn schon viele Fortschritte bei der Gleichstellung erreicht sind, bleibt noch viel zu tun. Dabei ist gute Frauen- und Gleichstellungsarbeit unverzichtbar.

Ich bedanke mich bei allen MitarbeiterInnen der Frauenhäuser und - Beratungsstellen, des Mädchenhauses in Kiel und den Gleichstellungsbeauftragten für ihre hervorragende Arbeit. Wir Grüne werden sie weiter konsequent in ihrer Arbeit unterstützen.

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